Kulanz bei der Abrechnung von Abschlagszahlungen bei den Stadtwerken München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 14.7.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag werden die Stadtwerke München aufgefordert, den Münchner Bürger*innen großzügige Kulanzregelungen bei den ausstehenden Abschlagszahlungen für Strom und Wärme zu gewähren.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Das von Ihnen beantragte Thema fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Wir haben die Stadtwerke München um Stellungnahme gebeten, die uns hierzu Folgendes mitteilte:
„Bei Zahlungsschwierigkeiten empfehlen die SWM generell den Kund*innen sich zu melden. Die SWM haben immer schon mit Kund*innen individuelle und kulante Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten vereinbart. Dies entspricht der Unternehmenshaltung und natürlich sind unsere Kundenbetreuer*innen hier besonders sensibilisiert.
Seit Januar 2023 können einkommensschwache Haushalte zudem eine Unterstützung bei Energiekosten aus dem Wärmefonds beantragen. Der Wärmefond wurde von den SWM mit 20 Millionen Euro ausgestattet. Es wurden bereits über 11 Millionen Euro für rund 8.800 Haushalte bewilligt. Davon profitieren 25.800 Münchner*innen aus allen Altersgruppen, insbesondere Familien mit Kindern und Jugendlichen. Informieren können sich die Bürger*innen über die Wärmefondswebseite, telefonisch über die Energie-Hotline der Diakonie München und Oberbayern oder direkt bei den Anlaufstellen der Stadt und der Wohlfahrtsverbände im Münchner Stadtgebiet.“Wir bedauern, mit der vorliegenden Zuleitung, die vorgegebene Frist von sechs Monaten überschritten zu haben.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.