Münchner Wohnen – kaum geboren, hoffentlich nicht schon jetzt verloren?
Anfrage Stadträte Winfried Kaum und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 16.1.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 16.1.2024 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Presseberichten zufolge hat der bisherige Interimsgeschäftsführer der GWG, Armin Hagen, beim Unternehmen Münchner Wohnen Ende 2023 gekündigt. Damit sei Armin Hagen bereits die dritte Führungsperson, die das Unternehmen verlasse. Den Presseberichten nach wirkt die Kündigung zur Jahresmitte 2024. „Die dritte Bürgermeisterin hatte im Rahmen einer Pressekonferenz zuletzt zu Herrn Hagen gesagt: ‚Ich brauche Herrn Hagen auch dringend als stabile Größe in der GWG.‘ Er sei das Gesicht der Fusion innerhalb der GWG.“
In diesem Zusammenhang haben Sie Fragen.
Zunächst teile ich Ihnen mit, dass Armin Hagen als Geschäftsführer der GWG München wichtiger Bestandteil der Fusion war. Als Prokurist in der Münchner Wohnen wird er auch in den kommenden Monaten bis zu seinem Weggang eine wichtige Rolle spielen.
Angesichts seiner Rolle auf dem Weg zu einem vereinten Münchner Wohnungsbaukonzern und angesichts seiner Verdienste und seines Engagements war die Teilnahme Armin Hagens an der Präsentation der Münchner Wohnen am 1.1.2024 daher nur folgerichtig.
Zu Ihren Fragen:
Frage 1:
Was sind die Gründe, aus denen die langjährige Führungskraft und der ehem. GWG-Geschäftsführer Armin Hagen gekündigt hat?
Antwort:
Die Kündigung Herrn Hagens bezieht sich auf ein Angestelltenverhältnis. Die Kündigungsgründe von Herrn Hagen sind persönlich und können ausGründen des Datenschutzes nicht in einer öffentlichen Anfrage mitgeteilt werden.
Frage 2:
Wann erreichte die Kündigung die Gesellschaft? Zu welchem Zeitpunkt erlangten die Aufsichtsratsvorsitzende Verena Dietl und der Oberbürgermeister Dieter Reiter Kenntnis davon?
Antwort:
Herr Hagen hat seine Kündigung am 27.12.2023 in der Personalabteilung der GWG München abgegeben.
Die Aufsichtsratsvorsitzende hat am 28.12.2023 davon erfahren, der Oberbürgermeister am 15.1.2024.
Frage 3:
Wann wurde der Aufsichtsrat als Steuerungsgremium darüber informiert? Falls keine umgehende Information erfolgte, was sind die Gründe für die Verzögerungen gewesen?
Antwort:
Der Aufsichtsrat der Münchner Wohnen GmbH wurde im Rahmen seiner ersten und konstituierenden Sitzung am 16.1.2024 durch die Aufsichtsratsvorsitzende und die Geschäftsführung der Münchner Wohnen GmbH informiert.
Frage 4:
Welche Schritte werden nun zur Sicherstellung einer Führung der Gesellschaft unternommen?
Antwort:
Die Führung der Münchner Wohnen mit allen Tochtergesellschaften wird seit dem 1.1.2024 durch die Geschäftsführerin Dr. Doris Zoller (Vorsitzende) und den Geschäftsführer Christian Müller wahrgenommen. Eine dritte Geschäftsführungsposition ist derzeit vakant und soll zeitnah besetzt werden. Prokurist*innen beraten als Mitglieder der Geschäftsleitung die Geschäftsführung in ihren Entscheidungen und unterstützen die Geschäftsführung in deren Umsetzung.
Frage 5:
Wie soll das Vertrauen in die Münchner Wohnen wieder hergestellt werden?
Antwort:
Es ist nicht erkennbar, aus welchem Grund die Kündigung von Armin Hagen das Vertrauen in die Münchner Wohnen erschüttert haben soll.