Warum läuft der Münchner Wohnen das Personal davon?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 16.1.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 16.1.2024 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Presseberichten zufolge hat Ende 2023 schon der zweite Geschäftsführer der zur ‚Münchner Wohnen‘ fusionierten städtischen Wohnungsbaugesellschaften gekündigt. Zudem hatte sich die Landeshauptstadt München von weiteren Führungskräften der GEWOFAG getrennt. Der jetzige Weggang eines weiteren Geschäftsführers ist ein deutliches Alarmsignal, dass bei der Münchner Wohnen vieles im Argen liegt.“
In diesem Zusammenhang haben Sie folgende Fragen:
Frage 1:
Welche Gründe sieht die Stadtspitze dafür, dass der Münchner Wohnen das Führungspersonal davonläuft?
Antwort:
Die Kündigungsgründe der beiden in der Anfrage angesprochenen Personen sind unterschiedlich gelagert. Der bisherige Interimsgeschäftsführer der GWG München, Armin Hagen, der zur Jahresmitte 2024 sein Anstellungsverhältnis gekündigt hat, ist seit dem 1.1.2024 Prokurist der Münchner Wohnen. Sein Anstellungsvertrag als Geschäftsführer der GWG München endete mit dem Ablauf des 31.12.2023, einer Kündigung bedurfte es nicht.
Der Münchner Wohnen läuft keinesfalls Führungspersonal davon. Im laufenden Stellenbesetzungsverfahren der Führungsebenen gibt es mehr Bewerbungen als zu besetzende Stellen.
Frage 2:
Hat die Kündigung des zweiten Geschäftsführers Auswirkungen auf die Umsetzung der Fusion und das weitere Vorgehen?
Antwort:
In der Münchner Wohnen gibt es derzeit zwei Geschäftsführer*innen, die durch Prokurist*innen unterstützt werden. Eine dritte Geschäftsführungsposition ist derzeit vakant und soll zeitnah besetzt werden.
Die Kündigung eines (vormals übergangsweise und von vornherein bis 31.12.2023 befristet als Geschäftsführer tätigen) Prokuristen hat keine negativen Auswirkungen auf die Fusion oder die Integration.
Frage 3:
Welche Maßnahmen ergreift die Stadtspitze, um die Münchner Wohnen endlich in ruhigeres Fahrwasser zu leiten?
Antwort:
Mit der zum 1.1.2024 planmäßig durchgeführten gesellschaftsrechtlichen Zusammenführung hat die Münchner Wohnen den entscheidenden Schritt getan. Die betriebliche Integrationsphase der Mitarbeitenden wird aller Voraussicht nach zum 1.7.2024 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle Stellenbesetzungen für Führungskräftepositionen und die Teamzuordnungen erfolgt sein.
Die Geschäftstätigkeit der Münchner Wohnen, allen Voran der Neubau von Wohnungen sowie die Verwaltung und Sanierung des Bestands, läuft unverändert weiter.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.