Radrenn-Trainingsstrecke zwischen der Allianz-Arena und dem Fröttmaninger Berg verstetigen!
Antrag Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.8.2020
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt: „Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Vo- raussetzungen dafür zu schaffen, dass die Trainingsstrecke für den Rad- rennsport verstetigt wird. Eine wöchentliche Trainingsmöglichkeit von Mai bis Oktober ist dabei anzustreben.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:
Mit Beschluss des Sportausschusses des Stadtrates vom 5.7.2023 (SB) Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 09825 wurden bereits die folgenden drei Anträge geschäftsordnungsgemäß behandelt:
Teststrecke für den Radrennsport
Antrag Nr. 14-20/A 05645 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Christian Müller, Herrn StR Cumali Naz, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Frau StRin Birgit Volk, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Heide Rieke, Herrn StR Klaus Peter Rupp vom 17.7.2019
Radsport in München - Einberufung eines Runden Tisches
Antrag Nr. 14-20/A 06034 von Frau StRin Ulrike Grimm, Frau StRin Sabine Bär, Frau StRin Alexandra Gaßmann vom 8.10.2019
Runder Tisch für den Radsport!
Antrag Nr. 14-20/A 06322 von Frau StRin Verena Dietl, Frau StRin Kathrin Abele, Herrn StR Christian Müller, Frau StRin Anne Hübner, Frau StRin Julia Schönfeld-Knor, Herrn StR Cumali Naz, Herrn StR Haimo Liebich, Frau StRin Bettina Messinger vom 3.12.2019All diese Anträge haben zum Ziel, den Radrennsport zu verbessern und Lösungen für offene Problemstellungen zu finden. Konkrete Anlässe werden in den Anträgen nur teilweise genannt. Im Mittelpunkt stehen die Disziplinen Radrennsport und Mountainbike, dort wiederum Trainingsmöglichkeiten und Wettkämpfe für den Leistungssport, teils auch Breitensport.
Im Nachgang wird nunmehr aufgezeigt, welche nächsten Schritte der Geschäftsbereich Sport veranlasst hat, um dem Thema einer möglichen Verstetigung der Radrennstrecke gerecht zu werden. Der GB Sport des Referats für Bildung und Sport hat sich am 10.8.2023 und am 20.9.2023 mit den Verantwortlichen der Bayernrundfahrt ausgetauscht, um mögliche Lösungen für die Radrenn-Trainingsstrecke zu erarbeiten. In Folge des Auftaktgespräches wurden die handelnden Personen der Bayernrundfahrt beauftragt, ein Nutzungskonzept für die Verstetigung der Teststrecke unter Einbeziehung von weiteren Zielgruppen (u.a. Inlineskating) zu erarbeiten, die den Bedarf für eine Etablierung der Raderennstrecke verdeutlichen sollte. Für den weiterführenden Termin wurden weitere Fachdienststellen (u.a. der Abfallwirtschaftsbetrieb München, die Hauptabteilung Gartenbau im Baureferat, das Mobilitätsreferat, das Veranstaltungsbüro im Kreisverwaltungsreferat) eingeladen, da es galt, sämtliche Belange im Umfeld der Teststrecke zu beachten. Diskussionsgrundlage war das erarbeitete Konzept der Bayernrundfahrt. Im Ergebnis hatte diese eine Verstetigung der Teststrecke bei einem Bedarf von zwei Einheiten unter der Woche von ca. 17 bis 19 Uhr oder 18 bis 20 Uhr in den Monaten Mai bis Oktober beantragt.
Durch das Konzept und dazugehörigen Ausführungen hat sich die aus dem Beschluss bekannte sportfachliche Einordnung zum Thema Radrennsport und auch die Einordnung zu einer möglichen Verstetigung einer Radrennstrecke – hier vor allem die Punkte Betreiberrolle, verwaltungsinterne Ressourcen (Personal und Budget) oder Verkehrssicherungspflicht – nicht geändert und hat somit weiterhin auch für die Beantwortung dieses Antrages Bestand.
Das Mobilitätsreferat hat ergänzend ausgeführt, dass die Straße auch weiterhin benötigt und als öffentlicher Verkehrsgrund nicht einfach umgewidmet und dauerhaft dem öffentlichen Verkehr entzogen werden kann. Eine nur zeitweise Umwidmung als Sportanlage ist rechtlich gar nicht möglich.
Das Veranstaltungsbüro im Kreisverwaltungsreferat hat den Bedarf kritisch hinterfragt, was die Auslastung der gesperrten Strecke betrifft. Dieses hat jedoch zugesagt, falls der öffentliche Verkehrsgrund, auf dem sich derRundkurs befindet, nicht in eine dauerhafte Radrennstrecke umgewidmet würde, unter den dafür notwendigen Voraussetzungen (Grundsatz der Öffentlichkeit, Vorliegen des sportfachlichen Interesses, sicherheitsrechtliche und verkehrliche Unbedenklichkeit) weiterhin jährlich bis zu zwölf Radrenntage auf dem bisherigen Rundkurs zu genehmigen. In den letzten Jahren (2019 bis 2024) wurden stets nur fünf Rennen ausgetragen, obwohl seitens des KVR bis zu 12 Rennen möglich wären.
Ergänzend hat das Referat für Bildung und Sport angeregt, eine Veranstaltungsgenehmigung auch für die Olympiaregattaanlage zu prüfen, da dort die Asphaltierung auf der Regattaumfahrung in den letzten Jahren erneuert wurde und dieses möglicher Weise ebenfalls als Teststrecke in Frage käme. Hier sind jedoch in jedem Fall auch die Belange der anderen nutzenden Sportler*innen (u.a. Ruder- und Kanuvereine) und auch die der Öffentlichkeit zur Nutzung als Naherholungsgebiet mit zu berücksichtigen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.