Bauanträge von A bis Z digitalisieren!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Heike Kainz, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Alexander Reissl vom 3.8.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Antrag vom 3.8.2023 „Bauanträge von A bis Z digitalisieren!“ bitten Sie darum, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Zusammenarbeit mit dem IT-Referat (RIT) eine digitale Plattform für Bauanträge entwickelt. Vorab soll dafür geprüft werden, ob es ressourcenschonender sein kann, wenn über den Bayerischen Städtetag eine Initiative an den Freistaat Bayern gerichtet wird, eine einheitliche Plattform für alle Baugenehmigungsbehörden zu schaffen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich letztendlich um den Vollzug der Baugesetze handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die Nichteinhaltung der Frist bitten wir zu entschuldigen. Da zum 1.1.2024 der digitale Bauantrag eingeführt wurde, wurde dieser Termin abgewartet, um dann ganz aktuelle Informationen geben zu können.
Zu Ihrem Antrag vom 3.8.2023 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Bereits seit 2014 hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die Notwendigkeit für digitale Bauantragstellungen erkannt und seither in verschiedenen Projekten und Teilschritten an der Realisierbarkeit gearbeitet. Der zu diesem Zeitpunkt noch einschlägige Rechtsstand mit all seinen Formvorschriften machte eine Umsetzung jedoch noch unmöglich.
Erst die Bestrebungen des Freistaats Bayern seit 2019 zur digitalen Einreichung von Bauanträgen und daraufhin erfolgten rechtlichen Novellierungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und einer auf ihr basierenden Rechtsverordnung, welche ab März 2021 in Kraft traten, machten in der Folge eine bayerische Lösung zur digitalen Bauantragstellung möglich.Die Landeshauptstadt München wollte sich seit diesem Zeitpunkt der bayerischen Lösung anschließen, allerdings nur unter der Prämisse, dass auch das daran anknüpfende Verwaltungsverfahren weitestgehend digitalisiert ist.
Hierzu waren unter anderem folgende Schritte notwendig:
- Elektronische Ämterbeteiligung der stadtintern zu beteiligenden Fachstellen
- Elektronische Ämterbeteiligung auch stadtextern zu beteiligender Fachstellen
- Elektronische Sachbearbeitung mit einem in der Fachanwendung integriertem eAkten-System
- Elektronische Einsichtsmöglichkeiten in die elektronischen Akten
- Aktualisierung der Fachanwendung auf den aktuellsten Stand.
Seit Beginn der Corona-Pandemie werden im Vorgriff bereits alle in Papier eingehenden Bauanträge eingescannt und teilweise (soweit jeweils technisch und rechtlich möglich) digital bearbeitet. Auf die hierbei gewonnenen Erfahrungen und erarbeiteten Verfahrensoptimierungen kann nun auf dem weiteren Weg zu einer vollständigen Digitalisierung des gesamten Baugenehmigungsverfahrens aufgebaut werden.
Im Hinblick auf die Einführung des digitalen Bauantrags hatte die Landeshauptstadt München aus Gründen der Datensicherheit die Entscheidung getroffen, nicht den bayernweiten Standard direkt vom Freistaat Bayern zu beziehen, sondern den zentral zur Verfügung gestellten Dienst des Freistaats in die IT-Infrastruktur der Landeshauptstadt München zu übernehmen.
All diese Voraussetzungen wurden nun in 2023 soweit vorangetrieben und bearbeitet, dass die Online-Assistenten zur Digitalen Bauantragstellung zum 1.1.2024 live geschaltet werden konnten und auch bereits erste digitale Antragstellungen eingingen.
Zum Ende 02/2024 ist nun auch eine umfassende Information der Öffentlichkeit zur Digitalen Bauantragstellung bei der Landeshauptstadt München geplant.
Damit kann erfolgreich ein großer Meilenstein in der Digitalisierung der Online-Angebote der Landeshauptstadt München gefeiert werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.