Tiefgaragen von GWG und GEWOFAG am Hasenbergl
Antrag Stadträte Leo Agerer, Manuel Pretzl und Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.10.2023
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass GWG und GEWOFAG freie Stellplätze in ihren Wohnanlagen, insbesondere am Hasenbergl, aktiv weiteren Bewohner*innen des Hasenbergl anbieten sollen. Ihren Antrag begründen Sie damit, dass viele Bewohner*innen des Hasenbergls Parkplatznot beklagten. Zudem könnten die Gesellschaften ihre Einnahmen mit der Vermietung freier Stellplätze verbessern.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Es handelt sich um eine Angelegenheit der Vermietung und Verpachtung, die in die Geschäftsführungskompetenz der Wohnungsbaugesellschaften fällt.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung teilt Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Die Münchner Wohnen GmbH verfügt über insgesamt 1.836 KfZ-Abstellplätze im Verwaltungsgebiet Hasenbergl (ehemals Bestand der GWG München, die GEWOFAG verfügte über keine Bestände in diesem Gebiet).
Zum Stichtag 1.10.2023 standen insgesamt 28 Stellplätze leer, von denen 18 bereits wieder vermietet sind. Die 10 verbleibenden Stellplätze sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nur schwer vermietbar.
So werden freie Stellplätze in der Wintersteinstraße nur sehr gering nachgefragt. Im Bereich der Leberlestraße/Morigglstraße stehen genügend öffentliche Abstellflächen für PKW´s zur Verfügung, so dass freie Stellplätze kaum nachgefragt werden. Zudem hat ein Teil der Mieterschaft in dieser Wohnanlage keinen PKW.
Generell werden vorhandene freie Stellplätze vorrangig den Wohnungsmieter*innen der Münchner Wohnen angeboten.
Hierzu werden Mieter*innen mittels Hausaushängen auf freie Stellplätze aufmerksam gemacht. Zudem werden unvermietete KfZ-Stellplätze aufeinschlägigen Internet-Portalen, wie z.B. Immoscout, oder auf der Homepage der Gesellschaft, angeboten.
Bei Stellplätzen, die mit der Wohnung per Mietvertrag verbunden sind, gibt es die Möglichkeit einer Untervermietung, falls die Mieterin bzw. der Mieter den Stellplatz nicht benötigt.
Derzeit wird zudem bei der Münchner Wohnen ein IT-basiertes System erarbeitet, das das Führen einer Vormerkliste vorsieht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.