Digitalisierung der Kindertagesstätten im 21. Jahrhundert
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 6.5.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Ich nehme Bezug auf den o.g. Antrag. In diesem Antrag wurde das Referat für Bildung und Sport darum gebeten, den Kindertageseinrichtungen ein Tablet mit Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten die Voraussetzungen für Videokonferenzen geschaffen und die Umsetzung weiterer Maßnahmen im IT-Bereich (z.B. Angebot einer Kita-App, vgl. Aufzählung unten) vorgenommen werden.
Der Antrag wurde bereits in den Stadtrat eingebracht (vgl. Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021, „Umsetzungsmaßnahmen des „Gute-Ki-Ta-Gesetzes“ in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen (...)“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 04648), blieb jedoch aufgegriffen. Die im Antrag beschriebenen Anforderungen wurden zum Großteil aus vorhandenen Mitteln und aus Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes umgesetzt. Für eine Kommunikations-App steht das Referat für Bildung und Sport in Verbindung mit dem IT-Referat und den Servicedienstleistern. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg zum o.g. Antrag daher nun Folgendes mit:
1. Tablet mit Internetzugang
Jede Kindertageseinrichtung des Städtischen Trägers wurde 2021 mit einem Kommunikationstablet inkl. SIM-Karte ausgestattet. Diese Ausstattung wurde 2022 bedürfnisgerecht im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ erweitert. Die bedarfsgerechte Ausstattung wurde 2023 noch fortgesetzt.
2. Videokonferenzen mit Eltern, Träger und dem KITA-Kernbereich
Für Videokonferenzen mit Eltern sowie mit dem Träger nutzen die städtischen Kindertageseinrichtungen das System „Webex“, welches im städtischen Service von it@M im Verwaltungsnetz zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Ersatzbeschaffung wurden die vorhandenen Rechner mit Webcams ausgestattet, so dass seit Ende 2023 alle Geräte über eine Webcam verfügen.
3. IT-Standards werden entwickelt und schnell und flächendeckend umgesetzt.
IT-Standards sind bereits seit Jahren vorhanden. Diese wurden aber an die heutigen Bedürfnisse angepasst. So gehören, neben dem Verwaltungs-rechner, sowohl eine Webcam als auch die Kommunikationstablets zum jetzigen IT-Standard in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Neue Einrichtungen werden automatisch damit ausgestattet.
4. Medienpädagogische Konzepte in Horten, Tagesheimen und anderen Formen der Grundschul-Mittagsbetreuung werden definiert
Das Medienpädagogische Gesamtkonzept wird in gemeinsamen AGs der Schul- und Betreuungsbereiche des Referats für Bildung und Sport entwickelt und ständig fortgeschrieben. Hier steht die individuelle Förderung der Kinder aber auch die Durchgängigkeit der pädagogischen Maßnahmen durch alle Entwicklungsstadien im Vordergrund. Aufsetzend auf diesem entwickeln die Einrichtungen eigene Medienkonzepte. Aus diesem Übertragungsprozess des Gesamtkonzepts in die Einrichtungen entstehen unter anderem Neuerungen und Forderungen, die dann wieder Einzug in das Gesamtkonzept erhalten können.
So unterstützt zum Beispiel der mehrsprachige Bilderbuchservice „Polylino“ qualitätsgesichert und altersgerecht alle Bildungseinrichtungen, die individuelle Nutzung wird aber vor Ort bedürfnisgerecht spezifiziert. Im städtischen Social-Intranet WiLMA wurde Ende November 2022 der neue Arbeitsraum „Medienpädagogik in Kindertageseinrichtungen“ installiert, der bedarfsorientiert gemeinschaftlich weiterentwickelt wird und Informationen und Austauschmöglichkeiten vor allem für pädagogische Fachkräfte rund um das Thema der medienpädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen bietet. Die Münchner Online-Tagung für pädagogische Mitarbeiter*innen rund um zeitgemäße Bildung (momuc_kita) stellte im März 2023 in einer Online-Veranstaltung für die pädagogischen Fachkräfte der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie der Einrichtungen der freien Träger praktische Tipps und Anregungen für die medienpädagogische Arbeit vor. Die nächste momuc_kita ist im April 2024 vom Pädagogischen Institut – Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement geplant, ebenso eine Zusatzqualifikation Medienpädagogik.
5. Kita-App (digitale Kommunikationslösung)
Die effektive Kommunikation zwischen dem Geschäftsbereich KITA, dem Einrichtungspersonal und den Personensorgeberechtigten spielt eine entscheidende Rolle im laufenden Betrieb einer Kindertageseinrichtung. Dies bildet eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Erziehungspartnerschaft, wie im Artikel 11 Absatz 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) festgelegt, um die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes gemeinsam zu erfüllen.Die digitale Unterstützung dieser Kommunikation wurde bereits 2019 in die IT-Strategie des Geschäftsbereichs KITA integriert. Bis 2022 lag der Schwerpunkt auf der Ausstattung städtischer Einrichtungen, um sicherzustellen, dass die erforderliche technische Infrastruktur für eine digitale Kommunikation vorhanden ist
Nach einer erfolgreichen Ausstattungsoffensive hat die Implementierung der „Kita-App“ nun höchste Priorität in der IT-Vorhabensplanung für dezentrale Einrichtungen des Referats für Bildung und Sport und befindet sich bereits in der Ausgestaltung. Die Umsetzung dieses Projekts ist für frühestens 2024 geplant, mit einer schrittweisen Einführung ab dem Kindertageseinrichtungsjahr 2024/2025.
Um die Qualität und Funktionalität der „Kita-App“ sicherzustellen, wurde im Dezember 2023 eine Pilotierung gestartet. Dies folgt einer umfangreichen Anforderungsqualifizierung, die seit März 2023 durchgeführt wurde.
Diese Fortschritte unterstreichen das Engagement des Geschäftsbereichs KITA für eine zeitgemäße und effiziente Kommunikation, um die Erziehungsziele bestmöglich zu erreichen.
Die Einrichtungen in der Trägerschaft von RBS-A4, bestehend aus 33 Tagesheimen, 10 Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung sowie einer Heilpädagogischen Tagesstätte, konnten bisher keine umfassende Digitalisierung aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten realisieren. Das „Gute-KiTa-Gesetz“ beschränkt die Fördermittel jedoch auf den Vorschulbereich, wodurch eine finanzielle Unterstützung für die A4-Trägerschaft nicht möglich ist. Im vergangenen Jahr wurden jedoch Mittel in Form von personellen und finanziellen Ressourcen beantragt, um eine Digitalisierung auch in diesen Einrichtungen zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird nun schrittweise erfolgen.
Da die Angelegenheit bereits (vgl. Ausführungen oben) im Stadtrat am 15.12.2021 behandelt worden ist, wird dieses Schreiben allen ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern zugeleitet. Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.