Kita-App für München
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.7.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Ich nehme Bezug auf den o.g. Antrag. In diesem Antrag wurde das Referat für Bildung und Sport darum gebeten, eine „Kita-App“ zu entwickeln, „in der die Eltern verschiedenste Möglichkeiten erhalten Informationen über den Besuch Ihres Kindes in einer Betreuungseinrichtung abzurufen bzw. neue Einstellungen digital vorzunehmen.“
Der Antrag wurde bereits in den Stadtrat eingebracht (vgl. Beschluss des Stadtrats vom 15.12.2021, „Umsetzungsmaßnahmen des ‚Gute-KiTa-Gesetzes‘ in städtischen Münchner Kindertageseinrichtungen (...)“, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 04648), blieb jedoch aufgegriffen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Weg zum o.g. Antrag nun Folgendes mit:
Zu Ihrem Wunsch, der Entwicklung einer „Kita-App“ für die städtischen Kindertageseinrichtungen, kann ich Ihnen mitteilen, dass das Referat für Bildung und Sport gemeinsam mit dem IT-Referat und den Servicedienstleistern unter Hochdruck an einer Implementierung arbeitet. Die Beantwortung Ihres Antrags erfolgt daher auf dem Büroweg.
Um eine gute Kommunikation in der heutigen Zeit zu gewährleisten, ist eine digitale Unterstützung unabdingbar. Deshalb wurde die Digitalisierung der Kommunikation 2019 in die IT-Strategie des Geschäftsbereichs KITA aufgenommen. Bis 2022 lag der Schwerpunkt auf der Ausstattung städtischer Einrichtungen, um sicherzustellen, dass die erforderliche technische Infrastruktur für eine digitale Kommunikation vorhanden ist.
Die effektive Kommunikation zwischen dem Geschäftsbereich KITA, dem Einrichtungspersonal und den Personensorgeberechtigten spielt eine entscheidende Rolle im laufenden Betrieb einer Kindertageseinrichtung. Dies bildet eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Erziehungspartnerschaft, wie im Artikel 11 Absatz 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) festgelegt, um die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes gemeinsam zu erfüllen.
Nach einer erfolgreichen Ausstattungsoffensive hat die Implementierung der „Kita-App“ nun höchste Priorität in der IT-Vorhabensplanung für dezen-trale Einrichtungen des Referats für Bildung und Sport und befindet sich bereits in der Ausgestaltung. Die Umsetzung dieses Projekts ist für frühestens 2024 geplant, mit einer schrittweisen Einführung ab dem Kindertageseinrichtungsjahr 2024/2025.
Um die Qualität und Funktionalität der „Kita-App“ sicherzustellen, wurde im Dezember 2023 eine Pilotierung gestartet. Dies folgt einer umfangreichen Anforderungsqualifizierung, die seit März 2023 durchgeführt wurde.
Diese Fortschritte unterstreichen das Engagement des Geschäftsbereichs KITA für eine zeitgemäße und effiziente Kommunikation, um die Erziehungsziele bestmöglich zu erreichen.
Die Einrichtungen in der Trägerschaft von RBS-A4, bestehend aus 33 Tagesheimen, 10 Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kooperativen Ganztagsbildung sowie einer Heilpädagogischen Tagesstätte, konnten bisher keine umfassende Digitalisierung aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten realisieren. Das „Gute-KiTa-Gesetz“ beschränkt die Fördermittel jedoch auf den Vorschulbereich, wodurch eine finanzielle Unterstützung für die A4-Trägerschaft nicht möglich ist. Im vergangenen Jahr wurden jedoch Mittel in Form von personellen und finanziellen Ressourcen beantragt, um eine Digitalisierung auch in diesen Einrichtungen zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Vorhabens wird nun schrittweise erfolgen.
Da die Angelegenheit bereits (vgl. Ausführungen oben) im Stadtrat am 15.12.2021 behandelt worden ist, wird dieses Schreiben allen ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern zugeleitet. Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.