Erleichterungen für Träger von Münchner Kindertageseinrichtungen, die an der Münchner Förderformel (MFF) teilnehmen: Die Landeshauptstadt München eröffnet diesen die Möglichkeit, die durch allgemeine Kostensteigerungen entstandenen Defizite im Rahmen einer Härtefallregelung ausgleichen zu lassen. Dies hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats vorbereitend für den Bildungsausschuss beschlossen. Die Härtefallregelung soll bis zur Einführung der neuen Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen in München gültig sein.
Die Förderung nach der Münchner Förderformel soll ab 1. September durch eine neue Förderung der Landeshauptstadt München für Kindertageseinrichtungen in München abgelöst werden. Die Härtefallregelung ist notwendig geworden, da die Elternentgelte im Rahmen der Münchner Förderformel gedeckelt sind und die Träger keine Möglichkeit haben, steigende Kosten über eine Erhöhung der Elternentgelte zu kompensieren. Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. August wird den Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Münchner Förderformel daher auf Antrag übergangsweise eine Härtefallhilfe ermöglicht.
Um die Härtefallregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Träger bei der Landeshauptstadt München nachweisen, dass einzelne oder mehrere ihrer Kindertageseinrichtungen nicht mehr wirtschaftlich geführt werden können und diese daher ein Defizit aufweisen, das sie einrichtungsübergreifend nicht auffangen können. In diesen Fällen wird dieses anteilig im Rahmen einer Härtefallhilfe ausgeglichen. Investitionskosten werden bei der Defizitberechnung in den Einrichtungen außer Acht gelassen. Träger müssen den Antrag auf Härtefallhilfe bis spätestens 30. April stellen. Im Rahmen der Antragstellung muss ein Träger alle von ihm in München betriebenen Kindertageseinrichtungen darstellen, unabhängig davon, ob die Einrichtungen an der Münchner Förderformel teilnehmen oder nicht und ob sich ein Defizit bzw. ein Überschuss für die jeweilige Kindertageseinrichtung errechnet. Ein Antrag auf Härtefallhilfe ist nur für defizitäre Einrichtungen der Münchner Förderformel möglich. Dabei werden Überschüsse der Kindertageseinrichtungen des Trägers in München mit defizitären MFF-Einrichtungen aufgerechnet.
Die Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt München erhalten grundsätzlich die gesetzliche Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Für 622 Kindertageseinrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft gewährt die Landeshauptstadt München darüber hinaus die freiwillige Förderung nach der MFF. Zusätzlich erheben die Träger dieser Einrichtungen Elternentgelte für die Betreuung der Kinder auf dem Niveau der städtischen Kindertageseinrichtungen.