Bürokratische Hürden abbauen
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.8.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Vielen Dank für Ihren Antrag vom 29.8.2023.
Sie beantragen, dass künftig Anträge im Förderbereich der Landeshauptstadt München nicht mehr ausschließlich auf dem postalischen Weg angenommen, sondern den Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit geboten wird, ihre Förderanträge auch per Mail oder in einem speziellen Portal stellen zu dürfen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Der Stadtrat hat am 31.1.2024 die Fortschreibung der Digitalisierungsstrategie beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 11838). Die Umsetzung der Strategie erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung durch das bewährte Zusammenspiel der Fachreferate und dem IT-Referat. Sie obliegt nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister und fällt somit nicht in die Zuständigkeit des ehrenamtlichen Stadtrats.
Die Zuschuss-/Förderlandschaft der Landeshauptstadt München ist sehr umfangreich und vielfältig. Anhand der diversen Rechtsgrundlagen sowie der formalen (Förder-)Voraussetzungen für die jeweilige Zuschussgewährung zeigt sich deutlich, dass die einzelnen Förderbereiche grundsätzlich einzeln betrachtet werden müssen.
Die betroffenen acht Referate (Gesundheitsreferat, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Kulturreferat, Sozialreferat, Referat für Bildung und Sport, Sozialreferat und Direktorium)
- setzen teilweise schon Softwareprodukte für die Antragstellung und Antragsbearbeitung ein
- bzw. planen den Einsatz von Softwareprodukten für die Antragstellung und Antragsbearbeitung,
- bieten Antragsformulare, die auch z.T. per E-Mail an das jeweilige Fachreferat gesendet werden können
- oder bieten aktuell noch keine IT-gestützte Antragsannahme (weder per Antragsverfahren noch per E-Mail) an und haben hierzu aktuell keine Planungen.
Grob geschätzt sind in etwa 2/3 der Fälle bereits heute IT-gestützte Antragstellungen möglich oder geplant.
In wenigen Fällen müssen die Zuschussrichtlinien bezüglich der Zulässigkeit einer elektronischen Antragsannahme noch angepasst werden. In einem Fall muss nach aktueller Rechtslage der Papierantrag mit Unterschrift nachgereicht werden*1. Teilweise handelt es sich um Zuschüsse zu Veranstaltungen, die nur einmal jährlich stattfinden.
Das IT-Referat beurteilt dazu ergänzend die aktuelle Lage wie folgt: Bereits heute gibt es zahlreiche Angebote, Förderanträge digital bei den zuständigen Stellen einzureichen. Beispiele hierfür sind die „Einkommensorientierte Zusatzförderung“, die „Betriebskostenförderung für Eltern-Kind-Initiativen“ oder die „Debütförderung“ im Theaterbereich. Auch die „Förderung klimaneutraler Gebäude“ und Wettbewerbe im Bereich der Innovationsförderung sind digital verfügbar. In der im Januar 2024 beschlossenen Digitalisierungsstrategie (SV Nr. 20-26/V 11838) ist als eine Maßnahme die umfassende digitale Unterstützung zum Management der Umweltfördermittel im Referat für Klima und Umwelt vorgesehen. Die Umsetzung der weiteren digitalen Angebote zum Fördermittelmanagement bedarf aufgrund der unterschiedlichen Komplexität der erforderlichen Prozesse einer individuellen Planung mit den Fachbereichen. Das IT-Referat steht als zuverlässiger Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Als Fazit ist festzuhalten, dass in vielen Fällen die Referate bereits digitale Lösungen anbieten oder künftig anbieten möchten. Eine pauschale Lösung – wie etwa ein „spezielles Portal für die Antragstellung“ – erscheint aktuell weder zielführend noch der Komplexität angemessen.
Die Referate werden mit Hilfe des IT-Referats im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung gemäß ihren jeweiligen Priorisierungen und den vorhandenen (Personal-)Ressourcen Zug-um-Zug weitere IT-gestützte Lösungen auch in den Zuschussbereichen umsetzen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
*1 Zuschüsse für Einrichtungen im Gesundheitsbereich im GSR