Digitaler „Förderwegweiser“ für Vereine und ehrenamtliche Projekte
Antrag Stadträte Fabian Ewald, Jens Luther und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 15.1.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Wie im Folgenden dargestellt, bearbeitet die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement und Öffentlichkeitsbeteiligung im Direktorium (Fachstelle BE) Ihren Antrag im Rahmen ihres laufenden Geschäfts.
Zu Ihrem Antrag vom 15.1.2024 teile ich Ihnen Folgendes mit:
In Ihrem Antrag führen Sie aus, dass finanzielle Förderung für die Arbeit von Vereinen und Initiativen sowie bei der Umsetzung neuer Projekte durch Ehrenamtliche häufig entscheidend sind. Der Aufwand, sich in der vielfältigen Förderlandschaft zu orientieren, kann tatsächlich erheblich sein.
Einen äußerst wertvollen Service bietet hier seit Kurzem die DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) mit ihrer neuen Förderdatenbank, die eine regionale sowie thematische Suchfunktion beinhaltet. Dieses Angebot wurde zwischenzeitlich im städtischen Webangebot ergänzt und wird auch z.B. per Newsletter sowohl an potenziell Interessierte als auch an Fördernde kommuniziert.
Für die Fachstelle BE im Direktorium sowie die fördernden Fachreferate ist es darüber hinaus nicht leistbar, einen Überblick über lokale, landes- und bundesweite Förderungen herzustellen und zu pflegen.
Eine verbesserte Kommunikation über die städtischen Förderungen für Vereine, Initiativen und Projekte ist im Rahmen der zukünftigen Landing Page der LHM für das Bürgerschaftliche Engagement in München geplant.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.