Urnenwahl attraktiver machen – Mehr Wahllokale für München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 20.11.2023
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
Mit Schreiben vom 20.11.2023 haben Sie Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Das KVR wird angewiesen, bei kommenden Wahlen die Anzahl an Wahllokalen zu erhöhen, um Fußwege und Wartezeiten zu minimieren. Begründung:
Die Wahl an der Urne ist das durch die Verfassung vorgesehene standardmäßige Wahlverfahren. Demokratietheoretisch ist sie gegenüber der Briefwahl zu bevorzugen, da die abgeschottete Wahl in der Wahlkabine deutlich zuverlässiger die Geheimheit der Wahl gewährleistet, als dies in der gelebten Alltagspraxis der Briefwahl der Fall ist, in der es Dritten oft deutlich leichter fällt, auf die eigentlich individuelle Entscheidung des jeweiligen Wählers unmittelbar Einfluss zu nehmen.
Trotz dieses Mangels, steigt die Anzahl an Briefwählern von Jahr zu Jahr. Die Wahl in den eigenen vier Wänden ist für viele Bürger einfach verlockend bequem. Dies mag man bedauern und kritisieren, muss jedoch selbstverständlich respektiert werden.
Seitens der Landeshauptstadt darf dieser Trend jedoch nicht auch noch weiter befeuert werden, indem man, wie bei der vergangenen Landtagswahl, durch die Schließung und Zusammenlegung von Wahllokalen, Fußwege und Wartezeiten für Urnenwähler erhöht. Dies macht die Urnenwahl natürlich noch unattraktiver und ist gerade für alte und gehbehinderte Menschen eine Zumutung. Für die kommenden Europa-, Bundes- und Kommunalwahlen, müssen deshalb wieder mehr Wahllokale angeboten werden. Entsprechende Maßnahmen seitens des KVR sind zeitnah einzuleiten.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 20.11.2023 auf diesem Wege Folgendes mit:
Die Zahl der Wahlräume richtet sich nach den festgelegten Stimmbezirken. Diese sind so zu bemessen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Wahldurchführung am Wahltag möglichst reibungslos erfolgt. Dabei ist neben organisatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen auch das zu erwartende Briefwahlaufkommen zu berücksichtigen.Zur Landtagswahl 2023 fand der München-Marathon statt. Daher mussten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Erreichbarkeit der Wahlräume sicherzustellen.
Für die Europawahl wird es keine solchen Einschränkungen geben. Vor jeder Wahl oder Abstimmung werden die jeweils am Wahltag maßgeblichen Rahmenbedingungen geprüft und bei der Festlegung der Wahlräume berücksichtigt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.