Balkonkraftwerken auch in Mehrfamilienhäusern zum Durchbruch verhelfen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 26.9.2023
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Im Antrag vom 26.9.2023 wird gefordert, dass der Oberbürgermeister Kontakt zu den großen Wohnungsbaugesellschaften aufnimmt, um diese dazu zu bewegen, ihre weit verbreitete Blockadehaltung gegen Balkonphotovoltaikanlagen aufgeben. Die Stadt München soll ggfs. zusammen mit den SWM eine Kampagne starten, um über die Vorteile, Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen von Balkonkraftwerken aufzuklären. Die Kampagne soll sich gleichermaßen an die Eigentümer dieser Kraftwerke als auch an Vermieter und Hauseigentümergemeinschaften richten. Zur Begründung haben Sie dazu Folgendes vorgetragen:
„Balkonkraftwerke sind günstig und effizient. Bei guter Ausrichtung kann ein Balkonkraftwerk jährlich eine Strommenge erzeugen, die bis zu 25% des Jahresbedarfs eines Haushaltes entspricht. Binnen 3 bis 4 Jahren amortisieren sich Balkonkraftwerke in der Regel.
Leider sperren sich immer noch sehr viele Vermieter und Hauseigentümergemeinschaften gegen die Anbringung von Balkonkraftwerken. Dies obwohl die Bundesregierung eine Initiative gestartet hat, die die Duldung von solchen Anlagen vorschreibt.
Diese Blockadehaltung würde sich vermutlich schnell auflösen, wenn die Stadt sich demonstrativ hinter Balkon PV-Anlagen stellt und über Vorzüge und Rechtsrahmen aufklärt.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz begrüßt die Intention des o.g. Antrags, wonach Balkonkraftwerken auch in Mehrfamilienhäusern zum Durchbruch verholfen werden soll. Den Hinweis, demzufolge Gesprächsbedarf mit den großen Wohnungsbaugesellschaften besteht, um den Mieter*innen das Anbringen von Steckersolargeräten (sog. Balkonkraftwerke) zu erleichtern, nimmt das Referat für Klima- und Umweltschutz dankend auf.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sollen geändert werden. Hierzu hat die Bundesregierung den „Entwurf des Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerver-sammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ erstellt. Laut diesem Gesetzentwurf sollen Steckersolargeräte in die Liste des § 20 Absatz 2 WEG aufgenommen werden und damit privilegiert sein. Ziel ist eine Entbürokratisierung, so dass sich Bürger*innen leichter konstruktiv und kostensparend an der Energiewende beteiligen können.
Der Gesetzesentwurf vom 13.10.2023 wurde nach der 1. Lesung im
Bundestag am 18.1.2024 in den Rechtsausschuss überwiesen, in dem am 19.2.2024 eine Expertenanhörung stattgefunden hat. Der Stand des Verfahrens kann unter https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-zulas-sung-virtueller-wohnungseigent%C3%BCmerversammlungen-zur-erleichte-rung-des-einsatzes-von/304775 verfolgt werden.
Zudem informiert das Bauzentrum München fortlaufend zu den gesetzlichen Änderungen bezüglich der Steckersolargeräte: Das Bauzentrum München in der Messestadt Riem bietet als Informations- und Beratungszentrum des Referats für Klima- und Umweltschutz in vielfältigen Veranstaltungsformaten Bürger*innen und der Fachbranche umfassende Informationen, Beratung, Fortbildung und Netzwerkbildung zu Fragestellungen rund um nachhaltiges Wohnen, Sanieren und Bauen. Das Bauzentrum München greift dabei verstärkt sowohl im Veranstaltungsprogramm als auch im Beratungsangebot die Themenfelder Photovoltaik, Steckersolargerät inklusive deren fachgerechter Installation und Mieterstrom sowie Förderung auf – entsprechend der aktuellen Gesetzgebung. Mit kostenfreien Vorträgen und Infoabenden informiert das Bauzentrum München beispielsweise regelmäßig Bürger*innen zu diesen Themen. Darüber hinaus informiert das Bauzentrum München seit 2023 an mehrmals im Jahr stattfindenden Infotagen die Besucher*innen zu vielfältigen Themen rund um die eigene Energiewende sowie in kostenfreien Fachforen die Fachbranche. Dabei erfahren Teilnehmende beispielsweise wie PV-Anlagen und Steckersolargeräte funktionieren, welche Regelungen gelten, worauf besonders zu achten ist und welche Förderungen möglich sind. Das vielfältige Beratungsangebot am Bauzentrum München umfasst unter anderem auch kostenfreie, halbstündige Beratungen zu Photovoltaik, Steckersolargeräten und Mieterstrom. Alle Beratungen am Bauzentrum München werden von ehrenamtlich tätigen Berater*innen durchgeführt. Alle Angebote können selbstverständlich auch von Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter*innen, Vermieter*innen oder Hausverwaltungen in Anspruch genommen werden. Weitergehende Informationen zu den verschiedenen Angeboten des Bauzentrums München bietet die Webpräsenz muenchen.de/bauzentrum. Ferner sind im Solarpaket I weitere Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu Steckersolargeräten geplant, so soll zum Beispiel die Modulleistung auf max. 2.000 Wp festgelegt werden und die Wechselrichterleistung von 600 Wp auf 800 Wp erhöht werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen, sodass Steckersolargeräte nur noch im Marktstammdatenregister in einem vereinfachten Verfahren gemeldet werden müssen. Außerdem dürfen Steckersolargeräte übergangsweise auch vor dem Tausch der alten rückwärtslaufenden Hausanschlusszählern betrieben werden. Auch ist geplant, Steckersolargeräte nicht mehr mit den großen Photovoltaikanlagen, die zum Beispiel bereits auf dem Gebäudedach installiert sind, zusammenzufassen. Über den Gesetzesentwurf vom 18.8.2023 bzw. 9.10.2023 wurde zuletzt am 15.12.2023 im Bundestag beraten. Der Bundesrat forderte in einer Entschließung vom 2.2.2024 den Bundestag auf, sämtliche Teile des „Solarpakets I“ schnellstmöglich und spätestens mit Vorlage zur nächsten Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 zu beschließen. Der Stand des Verfahrens kann unter https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-erneuerbare-energien-ge-setzes-und-weiterer-energiewirtschaftsrechtlicher-vorschriften-zur/302870 verfolgt werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.