Wann und wie wird über die Zukunft des Heizkraftwerkes Nord entschieden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.12.2023
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 8.12.2023 führten Sie als Begründung aus: „‚Streit und Verwirrung um die Zukunft des Heizkraftwerkes Nord‘*1. So titelt die SZ über den Stand der Umstellung des Heizkraftwerkes (HKW) Nord 2 von Steinkohle auf Erdgas. Obwohl das HKW Nord 2 Fokus eines Bürgerbegehrens war, weiß die Münchner Öffentlichkeit aktuell nicht, was am Standort geplant ist. Dem Artikel zufolge sind selbst das Wirtschaftsreferat (RAW) und die Stadtwerke München (SWM) selbst unterschiedlicher Meinung. Die Linke/ Die PARTEI hat immer wieder darauf hingewiesen, dass eine lange Laufzeit des Kraftwerkes mit Gas und eine höhere Ausnutzung des Kraftwerkes zu mehr CO2-Emissionen führen kann, was im Sinne des erfolgreichen Bürgerentscheides ‚Raus aus der Steinkohle‘ dringlichst verhindert werden sollte.
Durch einen Änderungsantrag unserer Fraktion wurde beschlossen, dass für die Entscheidung zur Umstellung von Kohle auf Erdgas ‚alle relevanten Informationen‘ vorzulegen sind*2. Dies war allen Fraktionen wichtig, ist aber bis heute nicht geschehen. Das RAW und die SWM müssen hier für Klarheit sorgen, um die Öffentlichkeit bei einem so wichtigen Thema nicht weiter im Dunkeln zu lassen.“
Ich bedauere, die nach § 68 GeschO des Stadtrats vorgegebene Frist von 6 Wochen überschritten zu haben. Grund hierfür ist eine Verzögerung der Abstimmung.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wird der Stadtrat noch einmal endgültig mit der Umstellung des Heizkraftwerkes Nord 2 von Kohle auf Erdgas befasst? Wenn ja, wann wird darüber im Stadtrat entschieden?
Antwort:
Dem Stadtrat werden am 16. April 2024 die gewünschten Informationen vorgelegt.
Frage 2:
Wie gehen die SWM und das RAW mit dem Punkt 3 des Beschlusses vom 20. Juni 2023 um?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wird es einen Beschluss zur Laufzeitbegrenzung und zu einer reduzierten Fahrweise des Heizkraftwerkes Nord 2 geben?
Antwort SWM:
Derzeit steht die Systemrelevanz von Block 2 einer Abschaltung entgegen. Das Ende der Systemrelevanz von Block 2 hängt maßgebend von einer Prüfung der Bundesnetzagentur auf Basis von Einschätzungen des Übertragungsnetzbetreibers ab. Dafür wird die Fertigstellung der geplanten Übertragungsleitung SuedOstLink eine wichtige Rolle spielen. Eine belastbare Grundlage für die Annahme, dass die Systemrelevanz von Block 2 in den Jahren 2028/2030 oder ggf. sogar früher entfällt, gibt es aus Sicht der SWM nicht. Auch nach einem Ende der Systemrelevanz hängt die Dauer des Betriebs von Block 2 mit Erdgas an dem Fortschritt des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Geothermie. Die SWM werden die Fahrweise des Gasblocks in den nächsten Jahren sukzessive reduzieren, entsprechend der Umsetzung des Transformationsplans für die Fernwärme. Die SWM halten vor diesem Hintergrund einen Beschluss zur Laufzeitbegrenzung nicht für sachgerecht und nicht für erforderlich.
Frage 4:
Mit welchen jährlichen und gesamten CO2-Emissionen rechnen die SWM beim Betrieb mit Erdgas und Steinkohle für die angestrebte Betriebslaufzeit bis 2035 für Erdgas (Steinkohle bis 2028)? Mit welchen Kosten für die CO2-Zertifikaten rechnen die SWM nach ihren internen Annahmen für die Entwicklung der Zertifikatspreise?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Findet eine Kommunikation zwischen dem RAW und SWM zum Thema der Umstellung des HKW Nord 2 statt oder wie erklären sich die unterschiedlichen Aussagen in der Presse?
Antwort:
Eine Kommunikation zwischen SWM und RAW findet selbstverständlich statt. Wie es zu missverständlichen Aussagen in der Presse kommen konnte, entzieht sich unserer Kenntnis. Die SWM sowie das RAW halten sich an die Beschlusslage des Stadtrates.
Frage 6:
Aufgrund diverser Rechtsauskünfte ist ein Umbau zu Gas im Kohleblock rechtlich nur zulässig, wenn der Umbau im Bestand Block 2 mit der Genehmigung aus 1991 identisch ist. Werden die Stadtwerke München zeitgerecht eine Änderungsgenehmigung dazu beantragen oder wenigstens – mit Beifügung erforderlicher Unterlagen – bei der Regierung von Oberbayern eine Änderungsanzeige einreichen, damit die Genehmigungsbehörde die weiteren rechtlichen Schritte wenigstens prüfen kann?
Antwort SWM:
Nach heutigem Kenntnisstand bewegt sich die Brennstoffumstellung von Kohle auf Gas im Rahmen der bestehenden Genehmigung und alle erforderlichen Maßnahmen werden selbstverständlich mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Wir bedauern, mit der vorliegenden Zuleitung, die vorgegebene Frist von sechs Wochen überschritten zu haben. Maßgeblicher Grund für die Verfahrensdauer ist der Abstimmungsbedarf mit der SWM.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.
*1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-heizkraftwerk-nord-kohle-gas-umstellung-pro-test-1.6314470?reduced=true
*2 https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7720295?dokument=v7814680