Ergebniskontrolle bzgl. Einnahmen aus Corona-Bußgeldern (unter Berücksichtigung von Rückzahlungen aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig)
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 16.1.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 16. Januar 2024 nehmen Sie Bezug auf Ihre Anfrage vom 10. November 2022, auf die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 V 05207 (Bekämpfung der Corona-Pandemie; Corona bedingte Personalmehrung in der Bußgeldstelle) sowie auf die Festlegungen der Vollversammlung vom 23. Februar 2022. Im Übrigen verweisen Sie auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 22. November 2022 bzgl. der Feststellung der Unverhältnismäßigkeit hinsichtlich der Regelungen zur Ausgangssperre sowie auf den in diesem Zusammenhang gestellten Antrag der AfD vom 06. Februar 2023.
Ihre aufgeworfenen Fragen lassen sich wie folgt beantworten:
Frage 1:
Wie viele der vom Stadtrat in der Vollversammlung vom 23.2.2022 genehmigten Stellen wurden tatsächlich besetzt?
Antwort:
Mit Stand vom 15.2.2024 sind 13 VZÄ besetzt.
Frage 2:
Wie viele dieser Mitarbeiter standen zum 31.12.2023 noch im Dienst der Landeshauptstadt München?
Antwort:
Zwei Mitarbeiter haben die Landeshauptstadt München verlassen.
Frage 3:
Hatte sich die Zahl der festgesetzten Beträge (s. o.) noch erhöht? Wenn ja, auf welchen Betrag?
Antwort:
Die festgesetzten Beträge haben sich auf ca. 4 Millionen Euro erhöht.
Frage 4:
Wie viele Vorgänge sind bis dato noch nicht bearbeitet?
Antwort:
17.232 Vorgänge sind bis dato noch nicht bearbeitet.
Frage 5 a:
Welche Einnahmen konnten bis dato aus allen festgesetzten Bußgeldbescheiden realisiert werden (bitte aufschlüsseln auf die Jahre 2020, 2021 und 2022)?
Antwort:
Die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates hat bislang insgesamt in Bezug auf Corona-Bußgeldbescheide Bußgelder in Höhe von ca. vier Millionen Euro festgesetzt (siehe Antwort 3). Eine Statistik, in welcher Höhe diese Bußgelder bereits bezahlt wurden, existiert laut Auskunft der für die Betreibung der Bußgelder zuständigen Stadtkasse nicht.
Frage 5 b:
Falls keine Zahlen bei 5 a) vorliegen: Laut erster Antwort existierte keine Statistik, in welcher Höhe die Bußgelder bereits bezahlt wurden. Wie stellen Sie dann den Erfolg der Bußgeldeintreibung dar, die im Stadtrat beschlossen wurde, weil angeblich eine Million Euro Plus bei der Landeshauptstadt aus der Verfolgung erlöst werden sollte?
Antwort:
Siehe Antwort zu Nr. 5 a). Im Übrigen ist auszuführen, dass die Berechnungen in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05207 auf qualifizierten Schätzungen und Erfahrungswerten basierten.
Frage 6:
Laut erster Antwort wurden die Bußgeldbescheide wie folgt mit Einspruch angefochten: 2020/1.001, 2021/647 und 2022/1.176 bis 18.11.2022. Wie viele Rückforderungsansprüche bzw. Anfechtungen sind zusätzlich bis zum 31.12.2023 eingegangen?
Antwort:
Im Kalenderjahr 2023 wurden 108 Anträge gestellt, welche die 1. BayIfSMV betreffen.
Fünf Anträge hat die Regierung von Oberbayern positiv verbeschieden. Alle anderen Anträge wurden abgelehnt.Hinsichtlich der 2. bis 17. BayIfSMV lagen 47 unzulässige Anträge auf Rückerstattung von Bußgeldern vor. Diese hat die Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferates abgelehnt.
Frage 7 a:
Wieso gab es im Zeitpunkt der ersten Antwort keine Statistik, wie viele Einsprüche erfolgreich oder vor Gericht erfolglos waren?
Antwort:
IT-technisch war und ist eine solche Auswertung nicht möglich.
Frage 7 b:
Wurde im Nachhinein inzwischen eine Auswertung der Erfolgsquote vorgenommen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Nr. 7 a.
Frage 7 c:
Wenn 7 b mit ja beantwortet wird, wie lautet das Ergebnis für die Einsprüche der Jahre 2020, 2021 und 2022
Antwort:
Siehe Antwort zu Nr. 7 a.
Frage 7 d:
Wenn 7 b mit nein beantwortet wird, wieso wurde keine Kontrollmöglichkeit hinsichtlich des Ergebnisses geschaffen?
Antwort:
Dazu müsste das Fachverfahren in einem aufwendigen, langwierigen und kostenintensiven Prozess technisch umgerüstet werden. Ein derartiges Projekt stünde in keinem Verhältnis zum Mehrwert.
Frage 7 e:
Wenn 7b mit nein beantwortet wird, wie hoch sind die Einnahmen aus den angefochtenen Bescheiden, denn diese müssten als Erträge ja für die Bilanz ermittelt worden sein?
Antwort:
Sofern ein erfolgreicher Einspruch gleichwohl zu einer gerichtlichen Verurteilung des bzw. der Betroffenen führt (z.B. im Falle der Reduzierung derverhängten Geldbuße), so stehen die Geldbußen nicht der Landeshauptstadt München, sondern dem Amtsgericht München und damit dem Freistaat zu. Eine städtische Auswertung der Erlöse existiert nicht.
Frage 8:
Wie hoch sind die bisher angefallenen Rechtsverfolgungskosten? Die aus der ersten Antwort vorliegenden Zahlen waren für 2020 - 2022 mit etwas über 3.000 Euro angegeben worden (bitte aufschlüsseln auf die Jahre 2020 bis 2023)?
Antwort:
Zu den bereits gemeldeten Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro sind im Jahr 2023 noch 3.891,11 Euro dazugekommen. Eine detailliertere Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Frage 9:
Welcher Gesamtbetrag wurde inzwischen aufgrund des vorgenannten Urteils an die Bürger zurückerstattet?
Antwort:
Folgende Beträge wurden zurückerstattet:
Bußgelder: 750 Euro
Gebühren: 125 Euro
Auslagen: 17,50 Euro
Frage 10:
Sind noch Rückforderungen von Bürgern in Bearbeitung? Wenn ja, wie viele und in welcher Höhe?
Antwort:
Derzeit sind ca. drei Anträge mit einem Gesamtbetrag von ca. 500 Euro in Bearbeitung.
Frage 11:
Welcher Erlös ergab sich insgesamt für die Jahre 2020 bis 2022 nach Abzug aller Kosten?
Antwort:
Die ersten Stellen wurden erst zum 1. Juli 2022 eingerichtet und dann sukzessive besetzt.
Für 2022 sind, abzüglich der Personalkosten, Erlöse von 95.358,45 Euro generiert worden.
Frage 12:
Bis wann ist geplant die Bearbeitung der Verfahren bezüglich der Corona-Bußgelder zu beenden?
Antwort:
Nach derzeitigem Planungsstand soll – abgesehen von Einzelfällen – eine Ahndung der Corona-Verfahren bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Anhängige und noch nicht abgeschlossene Verfahren sind jedoch über das genannte Datum hinaus weiterhin zu bearbeiten und abzuschließen.