Zunehmende Vermüllung in der Innenstadt bekämpfen: Reinigungsrhythmus erhöhen und mehr Abfallbehälter aufstellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans-Peter Mehling, Dr. Evelyne Menges, Manuel Pretzl und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 30.11.2023
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Im oben angeführten Antrag vom 30.11.2023 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, den Reinigungs- und Leerungsrhythmus der Straßenreinigung entlang der Gehwege im Tal in Zukunft sichtbar zu erhöhen und zudem vermehrt Abfallbehälter aufzustellen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 30.11.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Das Tal ist aufgrund seiner zentrumsnahen Lage neben dem Viktualienmarkt, dem Marienplatz sowie der Fußgängerzone eine der am höchstfrequentierten Straßen Münchens.
Die Verschmutzungssituation im Tal wird durch die dort ansässigen Restaurantanbietenden mit To-Go-Angeboten negativ verstärkt, da viele Restaurantbesucher*innen ihren Müll achtlos auf den Boden werfen. Bei Veranstaltungen oder auch in milden Nächten, mit entsprechendem Nachtleben, kann es zeitweise zu Müllansammlungen kommen analog den im Antrag beigelegten Fotos, die augenscheinlich in den Abendstunden aufgenommen worden sind.
Die überfüllten Abfallbehälter entsprechen nicht dem tagsüber in der überwiegenden Zeit anzutreffenden Zustand.
Das Tal ist mit der zugewiesenen Straßenreinigungsklasse 1+ bereits auf dem höchsten Standard in Bezug auf die Straßenreinigungssituation. Es wird zweimal täglich, sechsmal in der Woche und noch einmal am Sonntag gereinigt, wobei jeweils auch die dort aufgestellten Abfallbehälter geleert werden.
Das Baureferat hat im genannten Bereich bereits eine sehr hohe Zahl an Abfallbehältern aufgestellt und auch im Jahr 2023 noch einmal diverse Behälter ergänzt, um das angebotene Behältervolumen für die oben beschriebenen Extremsituationen (insbesondere in den Nachtstunden) entsprechend zu erhöhen.Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich werden beobachtet, um ggf. durch weitere Maßnahmen nachzusteuern.
So verfolgt das Baureferat aufmerksam die im letzten Jahr vom Bund verabschiedete neue Gesetzeslage des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG). Das EWKFondsG wurde am 15.5.2023 im Bundesgesetz-
blatt verkündet. Eine entsprechende Verordnung hierzu folgte im letzten Oktober. Auf Basis dieser Verordnung werden die Hersteller*innen von diversen Kunststoffverpackungs- und Tabak-Produkten zu Kostenabgaben in den genannten Fonds verpflichtet. Betriebe, die sich mit ihrem Engagement gegen die Littering-Probleme stellen – wie u. a. Straßenreinigungen, ÖPNV-Betreibende, Abfallwirtschaftsbetriebe und viele mehr – sind dann nach Antrag Anspruchsberechtigte für die Ausschüttung der dort gesammelten Gelder. Die Stadtverwaltung begleitet diesen Prozess mit großem Interesse, da auch die Landeshauptstadt München in verschiedenen Bereichen beabsichtigt, Ansprüche geltend zu machen.
Das Baureferat erhofft sich durch die erhöhten Kosten für To-Go-Verpackungen eine Veränderung auf dem Markt und in den Angeboten der Verkaufsstellen sowie eine Reduzierung der damit verbundenen Abfallmengen im öffentlichen Raum.
Der beantragte engere Betreuungs-/Leerungsrhythmus der Behälter würde die Erfordernis zur Einführung einer neuen Reinigungsklasse mit entsprechend höheren Gebühren für die Haus-/ Wohnungseigentümer*innen im Bereich des Tals erfordern. Die Reinigungsgebühren mussten im letzten Jahr erst mit dem jüngsten Gebührenbeschluss deutlich nach oben angepasst werden. Es liegen von der Bezirksausschussvertretung bereits jetzt Anträge vor, die klar belegen, dass eine weitere Erhöhung der Gebühren von der örtlichen politischen Vertretung der Anlieger*innen nicht erwünscht ist.
Daher beabsichtigt das Baureferat vor allem den tagsüber erforderlichen Standard im Aufwand und das damit verknüpfte Gebührenmodell abzubilden, um die gebührenpflichtigen Eigentümer*innen nicht „über Gebühr“ zu belangen. Daher bitten wir um Verständnis, dass das Baureferat dem Antrag nicht entsprechen kann.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.