Zur Pressemitteilung der Eltern-Kind-Initiativen (EKIs) auf dem Gelände der Waisenhausstiftung München nehmen das Sozialreferat und das Referat für Bildung und Sport (RBS) wie folgt Stellung:
Die Situation der Eltern-Kind-Initiativen (EKIs) ist der Stadtverwaltung bekannt. Sie können noch bis zum Sommer 2025 in den gemieteten Räumen bleiben. Danach ist ein Verbleib auf dem Waisenhausgelände wegen der Generalinstandsetzung und energetischen Sanierung des Waisenhauses leider nicht möglich. Es wurden sämtliche Möglichkeiten und Varianten geprüft, um die Elterninitiativen weiterhin auf dem Gelände unterbringen zu können. Dies lässt sich jedoch mit den Herausforderungen der anstehenden Generalinstandsetzung, der baurechtlichen Anforderungen und der Nutzung des Areals durch die Kinder und Jugendlichen des Heimbetriebs nicht vereinbaren.
Die Vorstände der Eltern-Kind-Initiativen wissen seit mehreren Jahren, dass sie das Waisenhausgelände verlassen müssen und stehen seitdem mit den Fachdienststellen in Kontakt. Im Februar 2019 wurde den EKIs mitgeteilt, dass die Räume im Haupthaus wegen der Generalinstandsetzung für die Kinder und jugendlichen Bewohner*innen des Waisenhauses benötigt werden. Die Münchner Stadtverwaltung ist gleichzeitig seit 2019 bemüht, für die EKIs alternative Standorte zu finden. Daher wurden zwischenzeitlich mögliche Optionen in Nebengebäuden oder Containerlösungen auf dem Waisenhausgelände geprüft, die jedoch leider nicht als Unterbringungsmöglichkeiten in Frage kommen, da sie für den Heimbetrieb benötigt werden. Umfassende Um- oder Neubaumaßnahmen für den Verbleib der EKIs auf dem Waisenhausgelände können auch aus rechtlichen Gründen nicht durch die Stadt finanziert werden.
Daneben hat sich die Stadtverwaltung mehrfach bemüht, zum Beispiel durch Kontaktaufnahme mit Maklerfirmen, für die EKIs im Stadtviertel Alternativräume zu finden. Leider blieben diese Bemühungen bis dato erfolglos.
Mit Schreiben vom 6. Juni 2023 wurde den EKIs daher mitgeteilt, dass aufgrund des Planungsfortschritts endgültig feststeht, dass alle drei Gruppen das Waisenhausgelände zum Sommer 2025 verlassen müssen. Dies wurde nun nochmals mit dem Schreiben des Sozialreferats vom 4. April 2024 bestätigt.
Grundsätzlich ist die Suche nach einem Ersatzstandort Aufgabe der Eltern-Kind-Initiativen. Hierbei wurden und werden sie bezüglich der Geneh- migungsfähigkeit besichtigter Flächen vom Referat für Bildung und Sport, Abteilung KITA, Freie Träger, fachaufsichtlich beraten. Das RBS hat sich in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde nach Bekanntwerden der Kündigung der Mietverträge an alle Kita-Träger in München gewandt und gefragt, ob freie Räumlichkeiten existieren, welche den beiden EKIs angeboten werden können bzw. ob Träger hier Möglichkeiten haben. Auch das Kommunalreferat als zuständige Stelle für städtische Flächen hat auf Bitten des Sozialreferats erneut geprüft, ob noch andere städtische Gebäude den EKIs angeboten werden könnten. Dies ist allerdings leider nicht möglich, da solche im Stadtviertel momentan nicht zur Verfügung stehen.