Notenmanager weiter erlauben!
Antrag Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 28.7.2023
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen den weiteren Einsatz einer Software an Münchner Bildungseinrichtungen. Eine Prüfung, ob dies ermöglicht werden kann, ist bereits erfolgt. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.7.2023 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Im Programm „Notenmanager“ werden hochsensible Daten gespeichert und verarbeitet. Trotz der schutzbedürftigen Informationen ist es technisch nicht möglich, den Schulen das Programm im Verwaltungsnetz zur Verfügung zu stellen. Gründe hierfür sind ein fehlender Applikationsserver, eine Datenbank-Kommunikation, die ohne Verschlüsselung bereitgestellt wird und die ausschließliche Anpassbarkeit des Programms durch eine*n Entwickler*in. Die LHM kann somit eine sichere Nutzung des Programms nach den heutigen datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht gewährleisten.
Der Freistaat stellt den bayerischen Schulen hingegen eine kostenlose und datenschutzrechtlich freigegebene Lösung zur Verfügung: Das Notenmodul in der Amtlichen Schulverwaltung (ASV), auf das auch ein Webzugriff möglich ist. Einige städtische Schulen, die das Notenmodul seit längerem nutzen, haben bereits eine positive Rückmeldung zu dem Tool gegeben. Der Wechsel in das Notenmodul wird durch Schulungen sowie begleitendes Material unterstützt.
Darüber hinaus bietet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen Support für Anfragen. Selbstverständlich werden die Schulen außerdem seitens der zuständigen Stellen im RBS in der Arbeit mit dem Notenmodul der ASV unterstützt.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.