Am Sonntag, 9. Juni, findet die Europawahl statt. Am 22. April hat die Bundeswahlleiterin bekanntgegeben, welche Listen für die Europawahl zugelassen sind und damit auf dem Stimmzettel stehen werden. Informationen dazu gibt es unter www.muenchen.de/europawahl oder unter www.bundeswahlleiterin.de.
Kreisverwaltungsreferentin und Stadtwahlleiterin in München, Dr. Hanna Sammüller-Gradl: „Mit der Veröffentlichung der zugelassenen Listen ist nun ein entscheidender Schritt für die nächste Europawahl getan. Nun beginnt eine intensive Phase für meine erfahrenen Mitarbeiter*innen im Wahlamt, die dafür sorgen, dass München optimal für die kommende Wahl vorbereitet ist. Ohne das Engagement meiner Mitarbeiter*innen im Wahlamt und der freiwilligen Wahlhelfer*innen könnte keine Wahl in unserer Stadt durchgeführt werden.“
Wer darf wählen?
Bei der Europawahl dürfen in München alle Personen wählen, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaats haben,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gemeldet sind,
- am Stichtag, 28. April, ihren Hauptwohnsitz in München haben und
- im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wer eine deutsche Staatsangehörigkeit hat und diese Voraussetzungen erfüllt, steht automatisch im Wählerverzeichnis.
Wie kann man sich als Unionsbürger*in ins Wählerverzeichnis eintragen lassen?
Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können sich entscheiden, ob sie in München oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.
Unionsbürger*innen stehen nur dann automatisch im Münchner Wählerverzeichnis, wenn sie bereits in der Vergangenheit an einer Europawahl in München teilgenommen haben und am Stichtag, 28. April, mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind. Wer als Unionsbürger*in zwischenzeitlich ins Ausland verzogen war, muss einen neuen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss bis Sonntag, 19. Mai, beim Wahlamt eingehen. Er kann persönlich im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, Eingang A, Raum 56.14 oder per Post gestellt werden an: Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, 80466 München.
Das Formular für den Antrag und Informationen in allen Amtssprachen der Europäischen Union können unter www.muenchen.de/europawahl heruntergeladen werden.
Wann erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung?
Anfang Mai beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen in München. Bis Sonntag, 19. Mai, erhalten alle wahlberechtigten Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung per Post. Wer bis zum 19. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Bei Fragen von Bürger*innen hilft das Wahlamt per E-Mail an wahlamt. kvr@muenchen.de oder telefonisch unter 233-96233 gerne weiter. Außerdem beantwortet der Chatbot „Muckl“ rund um die Uhr Fragen zur Wahl unter www.muenchen.de/europawahl.