MIPIM 2024 (Cannes): Stadtsparkasse im (Immo-)Haifischbecken?
Anfrage Stadtrat Dirk Höpner (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 12.3.2024
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Die Stadtsparkasse München plant, auf der internationalen Immobilien-Messe MIPIM von 12. bis 15. März 2024 im französischen Cannes an einem Gemeinschaftsstand mit in München tätigen Immobilien-Firmen (u.a. Büsch-Unternehmensgruppe, Hammer AG, Bay. Hausbau) sowie Finanzkonzernen mitzuwirken.
Sparkassen haben jedoch der Allgemeinheit zu dienen, also den Sparerinnen und Sparern, und nicht im Immobilien-Haifischbecken mitzuschwimmen. ‚Die Sparkassen in Bayern erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen.‘ (Bay. Innenministerium)
Laut dem Bayerischen ‚Gesetz über die öffentlichen Sparkassen‘ ist deren Aufgabe: ‚Die Sparkassen haben...der Bevölkerung Gelegenheit zur sicheren und verzinslichen Anlegung von Ersparnissen und anderen Geldern zu geben sowie dem örtlichen Kreditbedürfnis, insbesondere der Bevölkerungsschichten, aus denen die Spareinlagen stammen, zu dienen.‘“
Laut Satzung der Stadtsparkasse vom 24.11.2010 ist deren kommunale Träger-Körperschaft die Stadt München. Im Verwaltungsrat sitzen Stadträte und Stadträtinnen; den Verwaltungsrat leiten die (Ober)Bürgermeister Reiter, Krause und Dietl.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Mit Blick auf die gesetzlichen Aufgaben der Sparkassen stellt sich die Frage: Was hat unsere Stadtsparkasse auf einer Immobilien-Messe im Ausland zu suchen?
Antwort:
Die Stadtsparkasse München wurde um Stellungnahme gebeten. Sie teilt Folgendes mit:
Die MIPIM ist eine international führende Messe für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Dort treffen sich seit mehr als 30 Jahren Vertreter aller Diszi-plinen der Immobilienbranche von der Finanzierung und Planung über den Bau bis zur Vermarktung, der Vermietung und dem Verkauf.
Die Stadtsparkasse ist traditionell stark bei privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen in München aktiv. Viele Kundinnen und Kunden sowie potenzielle Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse sind dort vertreten, sodass in einer begrenzten Zeitspanne sehr effizient über die Neuerungen und Entwicklungen am Münchner Immobilienmarkt diskutiert werden kann. Die Vorgaben des Gesetzgebers zum Datenschutz und Bankgeheimnis erlauben es uns leider nicht, detaillierte Informationen zu den Gesprächspartnern weiterzugeben. Wir bitten um Verständnis.
Ein Schwerpunkt der MIPIM sind auch die neuesten Entwicklungen zum Thema Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft. Innovationen und Trends, die für den Münchner Wohnungsmarkt adaptiert werden könnten, werden ebenso dort vorgestellt. So veranstaltete die MIPIM in diesem Jahr zum Beispiel die Veranstaltung „Housing Matters“, die sich mit nachhaltigen und alternativen Wohnlösungen befasste.
Neben der Stadtsparkasse sind im Übrigen auch die meisten anderen größeren Sparkassen im Rahmen der jeweiligen Städtepartnerschaften auf der MIPIM präsent (z.B. Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf).
Frage 2:
Was genau tut die Stadtsparkasse auf der MIPIM; was ist ihr Auftrag?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Warum betreibt die Stadtsparkasse als städtisches Unternehmen einen Gemeinschaftsstand mit privaten Immobilienentwicklern auf der Immobilien-Messe MIPIM?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Mit welchen dieser Firmen ist die Stadtsparkasse geschäftlich (d.h. im Auftrag ihrer Sparerinnen und Sparer) als Kreditgeberin oder in gemeinsamen Immobilienprojekten verbunden?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Mit welcher Begründung hat der Verwaltungsrat, der von Oberbürgermeister Reiter geleitet wird, diesen Ausflug genehmigt, ggf. sogar angeregt? Oder wussten Herr Reiter und seine StellvertreterInnen nichts davon?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Decken sich diese Reise und der Gemeinschaftsstand mit Immobilienfirmen mit der Satzung der Stadtsparkasse?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 7:
Welche Kosten fallen dafür an (Personal-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Fahrt-, Stand-, sonstige Kosten)?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 8:
Wieviel vom Geld ihrer Sparer steckt die Stadtsparkasse in Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Messe?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 9:
Welche Stadtratsmitglieder und welche Verwaltungsmitarbeiter, insbesondere auch Referatsleitungen, fahren mit?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.
Frage 10:
Welche Anweisungen hat der Oberbürgermeister erteilt, um zu vermeiden, dass die Stadtratsmitglieder und städtischen Angestellten Lobbying-Aktivitäten der Immobilienvertreter ausgesetzt sind? Dürfen sich Vertreter der Stadt München z.B. von Immobilienfirmen oder vom Veranstalter einladen und verköstigen lassen? Diese Frage gilt insbesondere für die Firmen, die in München Projekte durchführen möchten und von der Zustimmung des Stadtrats und der Verwaltung abhängig sind.
Antwort:
Der geringste Anschein, für persönliche Vorteile in Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung empfänglich zu sein, muss vermieden werden, um das Vertrauen in rechtmäßiges und integres Handeln von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wahren. Städtische Beschäftigte dürfen sowohl nach Beamtenrecht (§42 Abs.1 Beamtenstatusgesetz) als auch nach Tarifrecht (§3 Abs.2 TVöD) Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile in Bezug auf ihr Amt oder Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Dienstherrin bzw. der Arbeitgeberin möglich. Die Antikorruptionsrichtlinie der Landeshauptstadt München konkretisiert das für alle städtischen Beschäftigten geltende Annahmeverbot sowie Ausnahmen davon. Durch Vorgaben zu rechtmäßigem Handeln sollen die städtischen Beschäftigten vor den Risiken der Korruption, vor allem auch vor den damit verbundenen schwerwiegenden strafrechtlichen und arbeits- bzw. disziplinarrechtlichen Folgen geschützt werden.
In Hinblick auf Transparenz- bzw. Zuwendungsregelungen für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder wird auf den Beschluss der Vollversammlung vom 21.12.2022, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06915 verwiesen. Die Landeshauptstadt München kann in diesem Bereich keine Vorgaben machen, die über das geltende Recht hinausgehen.