Oberbürgermeister Dieter Reiter hat in einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann an diesen appelliert, dem Bundestag gesetzliche Regelungen vorzulegen, die auch Mieter*innen möblierter Wohnungen vor unzulässig hohen Mieten schützen: „Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 6. März 2024 wurden in München für ein möbliertes Zimmer 94 Euro pro Quadratmeter im Monat verlangt. Leider sind Mietpreise für möblierte Wohnungen und Zimmer, die sehr deutlich über der ortsüblichen Miete liegen, in München kein Einzelfall. Ähnliches dürfte für zahlreiche andere Großstädte gelten. In den vergangenen Jahren hat die Vermietung möblierter Wohnungen deutlich zugenommen.
Laut städtischem Wohnungsbarometer wurden in München 2022 bereits 24 Prozent aller inserierten Bestandswohnungen möbliert vermietet. Die geforderte Miethöhe für möblierte Wohnungen lag 2022 im Durchschnitt um circa 38 Prozent über der Miete für unmöblierten Wohnraum. Zwar gilt die Mietpreisbremse des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich auch für möblierten Wohnraum, es ist jedoch für Mieter*innen sehr schwierig, die ortsübliche Miete beziehungsweise die zulässige Obergrenze gemäß Mietpreisbremse zu bestimmen. Mietspiegel, wie zum Beispiel der Mietspiegel für München 2023, sind für möblierten Wohnraum in der Regel nicht unmittelbar anwendbar. Ein Möblierungszuschlag muss bislang im Mietvertrag weder erläutert noch separat ausgewiesen werden. Für Mieter*innen ist daher häufig gar nicht erkennbar, wieviel sie für die Wohnungseinrichtung bezahlen und ob die geforderte Miete sich noch im zulässigen Rahmen bewegt.
Die steigende Tendenz, Wohnraum möbliert zu vermieten, treibt die Mieten gerade in attraktiven, zentralen Lagen der Innenstädte massiv weiter nach oben. Die Vorschriften der Mietpreisbremse laufen in diesem Teilbereich des Wohnungsmarkts weitgehend ins Leere. Auch die Regelungen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz führen derzeit nicht zu einem wirksamen Schutz der Mieter*innen, da die rechtlichen Anforderungen für den Nachweis einer ‚Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen‘ sehr hoch sind.
Für den wachsenden Markt der möblierten Wohnungen bedarf es dringend gesetzlicher Regelungen, um der Mietpreisbremse auch in diesem Teilmarkt Geltung zu verschaffen und die Mietpreisspirale zu durchbrechen. Der Münchner Stadtrat hat mich daher mit Beschluss vom 6. März 2024 mit großer Mehrheit gebeten, von der Bundesregierung eine deutliche Nachschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die ‚möblierte Vermietung‘ einzufordern, um die inzwischen exzessiv praktizierte Umgehung der üblichen mietrechtlichen Vorgaben durch astronomische Mietpreise zu unterbinden.
Wie bereits der Bundesrat im Juni 2023 gefordert hat, bedarf es einer gesetzlichen Pflicht für Vermieter*innen, den Möblierungszuschlag im Mietvertrag auszuweisen. Darüber hinaus sollte eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Berechnung des Möblierungszuschlags eingeführt werden. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sehr hohe Mietpreise für möblierten Wohnraum in Verbindung mit einer Index- oder Staffelmiete Wohnraum in Ballungsgebieten zunehmend unbezahlbar machen. Die Stadt München unternimmt gewaltige finanzielle Kraftanstrengungen, um neuen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Sie benötigt jedoch dringend die Unterstützung des Bundesgesetzgebers, damit die bestehenden frei finanzierten Wohnungen auch für Bevölkerungsgruppen mit mittlerem und unterdurchschnittlichem Einkommen erschwinglich bleiben. Wegen der Auswüchse bei der Vermietung möblierten Wohnraums und der Umgehung der gesetzlichen Mietpreisbremse besteht in diesem Teilmarkt dringender Handlungsbedarf.
Ich begrüße sehr, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Ich appelliere als Oberbürgermeister an Sie, dem Deutschen Bundestag gesetzliche Regelungen vorzulegen, die auch Mieter*innen möblierter Wohnungen wirksam vor unzulässig hohen Mieten schützen.“