Warum läuft der Münchner Wohnen das Personal davon? – Aktualisierung
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 29.4.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 29.2.2024 haben Sie gemäß §68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung nachfolgend beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass laut einem Pressebericht die zur „Münchner Wohnen“ fusionierten städtischen Gesellschaften „das vierte Mitglied der Geschäftsführung innerhalb eines Jahres“ verloren hätten. Die Münchner Wohnen werde damit zum Gespött der Stadt.
In diesem Zusammenhang haben Sie folgende Fragen:
Frage 1:
Die Bearbeitungsfrist für unsere 1. Anfrage zum Thema (F 00839 vom 16.1.2024) ist bereits abgelaufen. Wann wird unsere Anfrage beantwortet – und wird dies der Fall sein, bevor bei der Münchner Wohnen niemand mehr da ist in der Führungsriege?
Antwort:
Das Antwortschreiben zur Anfrage F 00839 wurde fristgerecht durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung erstellt. Der vorgeschriebene Unterschriftenweg verzögerte die Versendung des Schreibens sowie die Einstellung in das RatsInformationsSystem.
Frage 2:
Hätten sich bei rechtzeitiger Bearbeitung weitere Kündigungen verhindern lassen?
Antwort:
Die Kündigungsgründe der in der Anfrage F 00839 angesprochenen Personen sowie der in dieser Anfrage angesprochenen Person sind unterschiedlich gelagert. Eine frühere Beantwortung der Anfrage F 00839 hätte daher an der jüngsten Kündigung nichts geändert.
Frage 3:
Wann und wie gedenkt die Stadtspitze etwas zu unternehmen, damit nicht noch weitere Manager der Münchner Wohnen den Rücken kehren?
Antwort:
Wie schon im Antwortschreiben zur Anfrage F 00839 ausgeführt, hat die Münchner Wohnen mit der zum 1.1.2024 planmäßig durchgeführten gesellschaftsrechtlichen Zusammenführung den entscheidenden Schritt getan. Die betriebliche Integrationsphase der Mitarbeitenden wird aller Voraussicht nach zum 1.7.2024 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle Stellenbesetzungen für Führungskräftepositionen und die Teamzuordnungen erfolgt sein. Das kulturelle Zusammenwachsen der Belegschaft wird in den kommenden Jahren durch gezielte Maßnahmen und Change Management unterstützt.
Die Geschäftstätigkeit der Münchner Wohnen, allen Voran der Neubau von Wohnungen sowie die Verwaltung und Sanierung des Bestands, läuft unverändert weiter. Bezüglich persönlicher Kündigungsgründe kann die Stadtspitze nichts unternehmen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.