Zuverlässigkeit ist die halbe Miete
Anfrage Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 1.2.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 1.2.2024 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Viele Vereine haben außerhalb der Ferienzeiten die Möglichkeit, ihr Training in den Schulschwimmbädern anzubieten. Auch hier ist es nötig, eine große Zuverlässigkeit von Seiten der Schulschwimmbäder zu haben, denn nur so können die Trainingszeiten auch stattfinden. In letzter Zeit mehren sich Beschwerden über kurzfristige Schließungen und teils unzureichende Rahmenbedingungen.“
Ich möchte zu der Thematik Folgendes vorausschicken:
Das Referat für Bildung und Sport (RBS) hat im Jahr 2018 im sog. Infrastrukturkonzept für die Münchner Schulschwimmbäder (Sitzungsvorlage Nr. 14 -20/V 12007) beschlossen, dass neben den damals betriebenen 34 Schulschwimmbädern perspektivisch weitere zehn Schulschwimmbäder gebaut werden sollen, um den schulischen Schwimmunterricht sicherstellen zu können.
Die Schulschwimmbäder werden nach Unterrichtsende für den Vereins- und Breitensport sowie für Schwimmkurse zur Verfügung gestellt. Soweit keine organisatorischen und technischen Gründe (Reinigung, Wasseraufbereitung u.a.) dagegenstehen, werden die Schulschwimmbäder auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien an Sportvereine und sonstige Sportgruppen überlassen. Demnächst eröffnet am Bildungscampus Riem ein weiteres Schulschwimmbad mit zwei (!) 25-Meter-Becken, welche sich aufgrund des Hubbodens sowohl für den sportlichen Trainings- und Wettkampfbetrieb als auch für die Durchführung von Schwimmkursen eignen.
Im Rahmen der Schulbauprogramme werden an vielen Standorten um-
fangreiche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt oder es entstehen neue Schulschwimmbäder (z.B. Limesstraße, Fürstenrieder Straße, Torquato-Tasso-Straße), da ein Großteil der städtischen Schulschwimmbäder inzwischen in die Jahre gekommen ist. An einigen Schulstandorten konnten bereits neue Schwimmbäder in Betrieb genommen werden (Freiham, Welzenbachstraße).In den Bestandsbädern kann es u.a. aufgrund der Technik zu Defekten kommen, die dann zum Ausfall des Sportunterrichts sowie des Ver-
einssports führen. Die Dauer der Einschränkungen ist davon abhängig, ob die benötigten Ersatzteile verfügbar sind und wie schnell eine Fachfirma für die notwendigen Reparaturarbeiten gewonnen werden kann. Ebenso kann es notwendig sein, das Wasser für die Reparatur abzulassen, was eine Ausfalldauer nochmals verlängert. Die Dauer der Nutzungseinschränkung kann daher oft nicht prognostiziert werden, wodurch eine verbindliche Information des Schul- und Vereinssports leider nicht immer möglich ist.
Der Ausfall eines Schwimmbades ist (anders als im Bereich der Schulsporthallen) auch nicht zu kompensieren, da aufgrund der hohen Auslastung der Schwimmbäder kein Ersatz angeboten werden kann. Das RBS versucht deshalb stets, in Abstimmung mit dem Baureferat, die Ausfallzeiten so kurz wie möglich zu halten.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Sind die Schulschwimmbäder immer zu den gebuchten Zeiten zugänglich?
Antwort:
Die Schulschwimmbäder sind für die außerschulischen Nutzer*innen (Sportvereine, Anbieter*innen von Schwimmkursen etc.) immer zugänglich, da die Sportvereine und sonstige Nutzergruppen einen Schlüssel zum Schwimmbad ausgehändigt bekommen.
Frage 2:
Wenn nicht, warum nicht und wann wird dies den Vereinen mitgeteilt?
Antwort:
In Einzelfällen sind die Schwimmbäder beim Eintreffen der Nutzer*innengruppen nicht betriebsbereit. Dies ist dann der Fall, wenn eine technische Störung, ein Defekt oder eine unzureichende Wasserqualität (z.B. durch Schmutzeintrag) die kurzfristige Sperrung des Schwimmbades erforderlich gemacht hat. In diesen Fällen informiert das RBS die betroffenen Nutzer*innen unverzüglich telefonisch oder per E-Mail über die Sperrung. Sofern die Information nicht rechtzeitig bei den Nutzer*innen ankommt, wird über einen entsprechenden Aushang am Schwimmbad informiert.
Frage 3:
Gibt es hierzu einen einfachen Zugang zu den Informationen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Ist es sicher, dass die Rahmenbedingungen auch stimmen wie z.B. Raum- und Wassertemperatur?
Antwort:
Da die Schwimmbäder bis ca. 17 Uhr für den Schwimmunterricht der Schulen genutzt werden, sind die erforderlichen Wasser- und Raumtemperaturen folglich auch für den Vereins- und Breitensport sichergestellt. Sofern die jeweiligen Nutzer*innengruppen eine Abweichung feststellen, kann dies jederzeit an die zuständigen Stellen im RBS gemeldet werden. Entsprechende Hinweise werden geprüft und bei Bedarf die notwendigen Maßnahmen veranlasst.
Frage 5:
Wie oft kommen Absagen im Jahr vor?
Antwort:
Das RBS erhebt hierzu keine Daten.
Frage 6:
Falls dies alles nicht zufriedenstellend beantwortet werden kann, welche Möglichkeiten gibt es, diesen Missstand abzustellen oder die Ausgangssituation zu verbessern.
Antwort:
Wie einleitend dargestellt, werden bestehende Schulschwimmbäder sukzessive saniert bzw. ersetzt. Es ist daher zu erwarten, dass technisch bedingte Ausfälle der Schwimmbäder künftig seltener eintreten. Angesichts der komplexen und damit anfälligen Technik wird es sich allerdings nie vollständig vermeiden lassen, dass ein Schwimmbad zu Wartungs- oder Reparaturzwecken vorübergehend gesperrt werden muss. Das RBS hat zudem auch keinen Einfluss auf Sperrungen, die durch ein Fehlverhalten der Nutzer*innen verursacht werden, wie z.B. durch Schmutzeintrag ins Wasser.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.