Umsetzung von Zero-Waste: Neues Zuhause für Büromöbel I-III
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 17.10.2023
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihren Anträgen vom 17.10.2023 nehmen Sie Bezug auf den Beschluss der Vollversammlung Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06600 vom 27.7.2022, in dem u.a. die Optimierung der bisherigen Möbelbörse genannt ist. Sie beantragen, dabei verschiedene konkrete Maßnahmen zu berücksichtigen.
Mit dem Antrag Nr. 20-26/A 04238 „Umsetzung von Zero-Waste Neues Zuhause für Büromöbel I“ wird gefordert:
„1. Eine Kampagne zur Bekanntmachung der Gebrauchtwarenbörse für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt München (LHM).
2. Es wird nach dem Grundsatz ‚Gut und gebraucht vor neu‘ gehandelt.
3. Ein einheitliches Vorgehen beim Anbieten der Büromöbel.
4. Einheitliche Koordination, Organisation und Durchführung der Transporte durch eine geeignete Stelle innerhalb der LHM.
5. Ein niederschwelliger organisatorischer Aufwand für die Abnehmer und Empfänger der Möbel.
6. Die Schaffung der Möglichkeit, Möbel für den privaten Gebrauch erwerben zu können.“
Mit dem Antrag Nr. 20-26/A 04239 „Umsetzung von Zero-Waste Neues Zuhause für Büromöbel II“ wird gefordert, die LHM solle z.B. über den Bayerischen und Deutschen Städtetag in den Austausch gehen, um eine behördeninterne Gebrauchtwarenbörse für gebrauchte Büromöbel mit anderen Behörden Bayerns und Deutschlands einzuführen.
Weiter seien Lösungen zu entwickeln, welche möglichen Hindernisse einer über den intern hinausgehenden Gebrauch einer Gebrauchtwarenbörse aus haushaltsrechtlichen Aspekten entgegenwirken. Darüber hinaus solle der Transport durch eigene Transportmittel und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der entsprechenden Behörden durchgeführt werden.
Mit dem Antrag Nr. 20-26/A 04240 „Umsetzung von Zero-Waste Neues Zuhause für Büromöbel III“ wird gefordert zu prüfen, ob eine Beteiligung an der bestehenden Gebrauchtwarenbörse für Büromöbel mit städtischen Tochterunternehmen und freien Trägern realisiert werden könne. Gebrauchte Büromöbel seien dabei vorranging für die Erstausstattung und Ausstattung vor finanziellen Zuwendungen heranzuziehen. Weiter seien un-bürokratische Lösungen zu entwickeln, um möglichen Hindernissen einer über den intern hinausgehenden Gebrauch einer Gebrauchtwarenbörse aus haushaltsrechtlichen Aspekten entgegenzuwirken. Schließlich solle auch hier der Transport durch eigene Transportmittel und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden.
Sie begründen Ihre Anträge damit, dass eine Wiederbenutzung von gebrauchten Möbeln gegenüber der Neubeschaffung für die Dienststellen aktuell deutlich aufwändiger durch zuführen sei. Dadurch bleibe der Neukauf, trotz höherer Kosten und nachteiliger Umweltbilanz durch Herstellung, Verpackung und Transport, der bevorzugte Weg der Möbel-Beschaffung.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Da sich alle drei Anträge auf die Weiterverwendung städtischer Büromöbel beziehen, darf ich diese hiermit gemeinsam beantworten.
Derzeitige Gebrauchtwarenbörse
Aktuell ist die Gebrauchtwarenbörse der Landeshauptstadt München im Intranet WILMA innerhalb des Arbeitsraums „Beschaffung & Vergabe“ angesiedelt und wird durch das Direktorium/Vergabestelle 1 betreut. Ist eine Dienststelle im Besitz von nicht mehr benötigten Möbelstücken, kann sie diese über ein Formular auf der Gebrauchtwarenbörse veröffentlichen lassen. Alle Wilma-Nutzenden können die Angebote in der Gebrauchtwarenbörse einsehen. Daher kann jede Dienststelle mit einem entsprechenden Bedarf Kontakt zu der anbietenden Dienststelle aufnehmen und anschlie-ßend den angebotenen Gegenstand in eigener Organisation dort abholen.
Leider wird die Gebrauchtwarenbörse in ihrer jetzigen Form wenig genutzt. Aus Sicht der Vergabestelle 1 stehen einer belebteren Nutzung vor allem die umständliche Anzeigenerstellung und die ungünstige Verortung innerhalb des Intranets WILMA im Weg. Dadurch ist das Angebot kaum bekannt, was wiederum zu wenigen Anzeigenschaltungen führt. Angebot und Nachfrage finden so nicht zusammen.
Aus diesem Grund hat das Direktorium bereits im Rahmen der Stadtratsvorlage „München gegen Ressourcenverschwendung – Zero Waste Mu-nich“ vorgeschlagen, die Gebrauchtwarenbörse grundlegend zu überarbeiten, um sie attraktiver und damit erfolgreicher zu machen (siehe S.129 in Anlage A zum Beschluss der Vollversammlung, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06600 vom 27.7.2022).
Optimierung der Gebrauchtwarenbörse
Das Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmanagement des Direktoriums arbeitet bereits seit einiger Zeit intensiv an einer Neukonzeption der Gebrauchtwarenbörse. Dabei werden verschiedene Lösungen untersucht, deren Vor- und Nachteile ermittelt sowie die Wirtschaftlichkeit und die Umsetzbarkeit der Konzepte miteinander verglichen. Außerdem sind die Bedürfnisse und Anregungen der betroffenen Dienststellen, die die neue Gebrauchtwarenbörse nutzen sollen, einzubeziehen. Das Ziel ist letztlich, eine Lösung zu finden, die praktikabel, zumindest für die wichtigsten Funktionen schnell umsetzbar und gleichzeitig kostengünstig ist.
Sinnvoll erscheint nach derzeitigem Stand hierzu eine zeitgemäße, einfach strukturierte und gut bedienbare IT-Lösung in Form einer einheitlichen städtischen Plattform, die für alle betroffenen städtischen Beschäftigten ohne Aufwand zugänglich ist.
In den aktuellen Überlegungen sind bereits viele der in Ihren Anträgen genannten Punkte enthalten, wie z.B.:
- ein stadtweit einheitliches Angebot für den Erwerb und die Abgabe von Möbeln und Gebrauchtwaren
- ein einfacher und niederschwelliger Zugang für die Nutzenden
- wenig organisatorischer Aufwand für Anbieter und Abnehmer von Möbeln und Gebrauchtwaren
- nach Möglichkeit ein zentral organisiertes Angebot für den stadtweiten Warentransport von Möbeln und Gebrauchtwaren
- eine Kampagne zur Bekanntmachung der neukonzipierten Gebrauchtwarenbörse, begleitet von der Veröffentlichung von Best-Practice-Beispielen und deren konkreten Nutzen für Klima- und Umwelt.
Die darüberhinausgehenden Vorschläge aus den Anträgen A 04239 und A 04240, wie die Möglichkeit des Erwerbs von städtischen Altmöbeln für den privaten Gebrauch oder die Weitergabe derselben an Tochterunternehmen und andere Kommunen, aber auch die Abgabe für das mobile Arbeiten von LHM-Mitarbeitenden werden in die weitere Prüfung einbezogen. Vorrangiges Ziel sollte dabei allerdings immer sein, städtische Gebrauchtwaren vor allem standortnah und möglichst auch stadtintern zu vermitteln, um unnötig lange Transportwege und -kosten zu vermeiden.Mit der geplanten optimierten Gebrauchtwarenbörse sollten viele der aktuellen Schwierigkeiten bei der stadtinternen Vermittlung gebrauchter Büromöbel der Vergangenheit angehören.
Das Ziel, damit öffentliche Gelder zu sparen und natürliche Ressourcen zu schonen sowie gleichzeitig Werbung für das Prinzip der Wieder- und Weiterverwendung zu machen, kann so gut erfüllt werden.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.