Zeitnahe Beseitigung der Frostaufbruchschäden auf Münchens Stra- ßen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Alexandra Gaßmann, Hans-Peter Mehling und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 30.1.2024
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 30.1.2024 fordern Sie das Baureferat auf, die bereits entstandenen und leider vermehrt sichtbaren Frostaufbruchschäden auf Münchens Straßen zeitnah und derart instand zu setzen, dass eine erneute Frostperiode keine Verkehrsgefährdung durch erneutes Aufbrechen darstellt.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art.37 Abs.1 Satz 1 Nr.1 GO und §22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.1.2024 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Sämtliche öffentliche Verkehrsflächen werden im Zuge der turnusmäßigen (abhängig von ihrer Verkehrsbedeutung) Verkehrssicherheitskontrollen durch das Baureferat überprüft. Bei diesen Kontrollen geht es vordringlich um die Beurteilung der Verkehrssicherheit sowie um das Erfassen von Schad- und Gefahrenstellen, die ggf. sofort beseitigt werden müssen. Auch die Meldungen der Bürgerinnen und Bürger, die über das Servicetelefon, per Mail oder auf anderweitigem Weg eingehen, werden aufgenommen.
Nach Frostperioden kommt es im öffentlichen Verkehrsraum in der Regel vermehrt zu Schäden. Diese sogenannten Frostschäden entstehen durch den Frost-Tau-Wechsel, in dem Wasser durch Risse eindringt, gefriert und sich dabei ausdehnt. Bei einer erneuten Erwärmung treten dann die Schäden im Fahrbahnbelag auf.
Da das Baureferat die Schadensbehebung in der Regel mit eigenem Personal durchführt, kann auf die Feststellungen bzw. Meldungen zielgerichtet und bei Gefahrenstellen auch sehr kurzfristig reagiert werden, so dass der Verkehrsfluss wieder uneingeschränkt möglich ist. Die Beseitigung dieser Mängel erfolgt in Abhängigkeit der vorhandenen Personalkapazitäten und priorisiert nach ihrer Auswirkung auf die Verkehrssicherheit. Die flächen-deckende Zustandserfassung ist auch Grundlage für die Aufstellung des jährlichen Sanierungsprogramms.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.