Kunstprojekte an den Fassaden städtischer Schulgebäude ermöglichen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Beatrix Burkhardt, Fabian Ewald, Winfried Kaum und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 6.7.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 6.7.2022 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport in Einzelfällen schulische Kunstprojekte in Form von Fassadenbemalungen, Graffitiprojekten etc. an Außenfassaden von städtischen Schulgebäuden genehmigt.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport prüft die Umsetzbarkeit von Vorschlägen zur Fassadengestaltung an städtischen Schulgebäuden im Einzelfall, wenn solche eingebracht werden. Bei dieser Prüfung werden die Grundlagen und die Möglichkeiten einer Umsetzung gemeinsam mit Vertreter*innen des zuständigen Bezirksausschusses, der Schulfamilie sowie dem Baureferat bewertet. Insbesondere müssen bei diesen umfangreichen Prüfungen mögliche Urheber*innenrechte, nachbarrechtliche Beschränkungen sowie technische Voraussetzungen (z.B. Materialbeschaffenheit der Fassade oder Denkmalschutz) geklärt werden, weshalb eine Umsetzung nicht an allen Schulgebäuden möglich sein wird, sondern nur an hierfür geeigneten Standorten.
Genau diese Herangehensweise wird derzeit im Rahmen der Prüfung der Fassadengestaltung der im Antragsschreiben angesprochenen Grund-
schule im Münchner Osten praktiziert. Mit diesem Vorgehen kann das gemeinsame Ziel, einen „gestalterischen Wildwuchs“ an den Fassaden derstädtischen Schulgebäude zu vermeiden, erreicht werden. Ich gehe davon aus, dass an der oben genannten Grundschule ein Beispiel für ein gelungenes und kreatives Kunstprojekt unter Beteiligung eines örtlichen Künstlers und der gesamten Schulfamilie umgesetzt wird.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.