Das Projekt „Kultur vor dem Fenster“ unterstützen und nach München holen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Julia Schönfeld-Knor und Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 28.5.2020
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, während der Pandemie die Internetplattform http://www.kultur-vor-dem-fenster.de auf München auszuweiten.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art.37 Abs.1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.5.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Unser reichweitenstarkes städtisches Portal www.muenchen.de hatte während der Pandemie die Aktion #muenchenhältzamm umgesetzt. Dort konnten sich – ähnlich wie bei kultur-vor-dem-fenster.de – auch Künstler*innen eintragen, um Auftritte unter Einhaltung der gültigen Hygieneregeln und Veranstaltungsvorgaben anzubieten. Aufgrund häufig wechselnder Regeln und der besonders hohen Einschränkungen im Kulturbereich waren die Möglichkeiten jedoch sehr beschränkt und die Nachfrage gering. Seinerzeit wurden Sie von Kulturreferent Anton Biebl mündlich informiert. Allerdings ist die formale Beantwortung per Brief im damaligen Krisenmodus übersehen worden. Sie wird hiermit nachgeholt, um den Vorgang geschäftsordnungsmäßig abzuschließen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.