Forderungsausfälle der Landeshauptstadt München aufgrund Unternehmensinsolvenzen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 9.3.2024
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Der Lockdown 2020/2021 stellte eine große Belastung für das Wirtschaftsleben dar. Die Bundesregierung hatte zur Abmilderung der Folgen die Insolvenzaussetzung zunächst bis zum 31. Januar 2021 und danach noch einmal bis Ende April 2021 verlängert. Auf ‚münchen.de‘ veröffentlichte die Landeshauptstadt München Zahlen zum Verlauf der Unternehmensinsolvenzen von 2020 und 2021 (https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:e1eb893c-2dda-4984-969f-e2e3bdd9ca67/jt190507.pdf), wonach in 2020 388 und in 2021 334 Unternehmen Insolvenz angemeldet haben. Durch die Klima- und Energiepolitik der Ampel-Regierung ist aber vor allem im Mittelstand ein Unternehmen nach dem anderen in Schieflage geraten und musste Insolvenzantrag stellen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Landeshauptstadt München selbst von den Unternehmensinsolvenzen betroffen ist.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie hoch sind die Zahlen der Unternehmensinsolvenzen für die Jahre 2018 bis inklusive 2023, bei denen die Landeshauptstadt als Gläubiger betroffen ist? Bitte aufschlüsseln auf die jeweiligen Jahre.
Antwort:
Die Anzahl der Insolvenzverfahren, in denen die LHM als Gläubigerin in den Jahren 2018 bis 2023 von Unternehmensinsolvenzen betroffen war, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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Frage 2:
Wie hoch belaufen sich die Forderungsanmeldungen der Landeshauptstadt München aufgrund der in Ziffer 1 genannten Unternehmensinsolvenzen für die Jahre 2018 bis inklusive 2023? Bitte getrennt für die jeweiligen Jahre aufführen.
Antwort:
Zu den in der Antwort zu Ziffer 1 genannten Insolvenzverfahren hat die LHM folgende Forderungen angemeldet:
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Frage 3:
Wie hoch sind die Forderungsausfälle insgesamt der Landeshauptstadt München aufgrund der unter Ziffer 1 genannten Unternehmensinsolvenzen für die Jahre 2018 bis inklusive 2023? Bitte Beträge getrennt aufführen für die Jahre 2018 bis inklusive 2023.
Antwort:
In Bezug auf die in der Antwort zu Frage 1 genannten Unternehmensinsolvenzen ist noch keine abschließende Aussage zu den Forderungsausfällen möglich, da es sich ganz überwiegend um noch laufende Insolvenzverfahren handelt, bei denen es ständig zu weiteren Ausschüttungen auf angemeldete Forderungen, aber auch zu Forderungsberichtigungen kommen kann.
Die Beantwortung der Frage nach den individuellen Deckungs- bzw. Ausfallquoten für alle bei der LHM anhängigen Unternehmensinsolvenzen würde eine aufwändige manuelle Auswertung aller Insolvenzverfahren erfordern, die deshalb von der Stadtkämmerei nicht durchgeführt wird. Auf Grund einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes über die Deckungsquoten der in 2011 eröffneten Unternehmensinsolvenzen, die bis zum 31.12.2018 abgeschlossen waren, geht die Stadtkämmerei aber davon aus, dass bei Unternehmensinsolvenzen in Deutschland von einer durchschnittlichen Deckungsquote von 6,1% der angemeldeten Forderungenund somit von einer durchschnittlichen Ausfallquote von 93,9% auszugehen ist (Quelle: www.destatis.de).
Frage 4:
Wie hoch ist jeweils die zu erwartende Quote für die in Ziffer 2 genannten Forderungsanmeldungen? Bitte getrennt aufführen für die Jahre 2018 bis inklusive 2023.
Antwort:
In Bezug auf die in der Antwort zu Frage 2 genannten Forderungsanmeldungen ist noch keine abschließende Aussage zu den tatsächlichen Deckungsquoten möglich, da es sich ganz überwiegend um noch laufende Insolvenzverfahren handelt, in denen es ständig zu weiteren Ausschüttungen auf angemeldete Forderungen, aber auch zu Forderungsberichtigungen kommen kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Frage 5:
Die Insolvenzanfechtung erlaubt es dem Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren Handlungen rückgängig zu machen, die einzelne Gläubiger bevorzugt oder die Insolvenzmasse verringert haben. Dies gilt auch für die Gewerbesteuer. In wie vielen Fällen war die Landeshauptstadt München von Insolvenzanfechtungen durch die Insolvenzverwalter in den Jahren 2018 bis inklusive 2023 betroffen? Bitte die jeweiligen Beträge getrennt nach den o.g. Jahren aufschlüsseln.
Antwort:
Die Anzahl der Fälle, in denen die LHM von Insolvenzanfechtungen betroffen war, und die aufgrund dieser Anfechtung ausgezahlten Beträge sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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Frage 6:
Sind unter den in Ziffer 5 genannten Insolvenzanfechtungen Klageverfahren anhängig? Wenn ja, bitte Anzahl der Klageverfahren unter Angabe der jeweiligen Beträge getrennt aufführen für die Jahre 2018 bis inklusive 2023.
Antwort:
Klageverfahren sind in Bezug auf die in der Antwort zu Frage 5 genannten Insolvenzanfechtungen zum Stand 28.3.2024 nicht anhängig.
Frage 7:
In welcher Höhe hat die Landeshauptstadt München in den Jahren 2018 bis inklusive 2023 Bürgschaften übernommen? Bitte die jeweiligen Beträge getrennt für die vorgenannten Jahre aufführen.
Antwort:
Die Höhe der von der LHM übernommenen Bürgschaften ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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Frage 8:
In wie vielen Fällen wurde die Landeshauptstadt München aufgrund übernommener Bürgschaften in den Jahren 2018 bis dato von Gläubigern in Anspruch genommen? Bitte Beträge nach Jahren getrennt aufführen.
Antwort:
Die Anzahl der Fälle und der Beträge, für die die LHM in Anspruch genommen wurde, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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Frage 9:
Welche Beträge aus den gezogenen Bürgschaften musste die Landeshauptstadt München an die Gläubiger auszahlen? Bitte getrennt aufführen für die in Ziffer 8 genannten Jahre.
Antwort:
Die Beträge der Auszahlungen aus den gezogenen Bürgschaften sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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