Die vorübergehende Förderpause für Einzelmaßnahmen im Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) wird zum 7. Mai aufgehoben. Sie trat zum 1. Januar in Kraft, um nach Veröffentlichung der neuen Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) alle Auswirkungen auf die FKG-Richtlinie zu prüfen und notwendige Änderungen vorzunehmen.
Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz: „Ich freue mich, dass wir mit unserem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude die Münchner*innen nun auch wieder durch die Förderung von Einzelmaßnahmen unterstützen. Mit dem FKG ergänzen wir die Bundesförderung sinnvoll und bieten den Bürger*innen eine finanzielle Hilfe bei der energetischen Sanierung, beim Neubau und beim Heizungstausch. Damit unterstützt das FKG bei der Umsetzung des Münchner Wärmeplans, den wir dem Stadtrat jetzt zum Beschluss vorlegen.“
Alle bisher im FKG geförderten Einzelmaßnahmen werden auch nach der Wiederaufnahme weiterhin gefördert. Es kommen keine neuen Maßnahmen hinzu. Der Fördersatz für alle Einzelmaßnahmen wird weiterhin maximal 15 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, welcher aufstockend zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gewährt wird. Für einen zukünftigen FKG-Förderantrag von Einzelmaßnahmen nach Ende der Förderpause ist zu beachten:
- Im FKG gilt weiterhin das Prinzip „Antrag vor Auftrag“: Es darf also noch kein Auftrag für Einzelmaßnahmen vergeben worden sein.
- Die Kopplung mit der Bundesförderung (BEG-EM) bleibt weiterhin bestehen und muss spätestens mit Einreichung des Verwendungsnachweises durch das entsprechende Dokument bestätigt werden. Die Koppelung ermöglicht somit weiterhin, dass für dieselbe Maßnahme gegen Nachweis der Beantragung nach BEG-EM die Fördermittel durch das FKG aufgestockt werden.
- Die Förderung einer Maßnahme im FKG ist ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG-EM für diese Maßnahme der „Klimageschwindigkeitsbonus“ und/oder der „Einkommensbonus“ für mindestens eine Wohnung des Gebäudes beantragt wird.
- Zum Zeitpunkt des eingereichten FKG-Antrags muss eine gebäudespezifische Energieberatung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) vorliegen, mit dem Ziel, spätestens im Jahr 2035 ein EH 55 oder besser zu erreichen (für Denkmäler gilt EH-Denkmal).
Alle wichtigen Informationen zur Wiederaufnahme der Förderung von Einzelmaßnahmen, beispielsweise den künftigen Antragsprozess oder die Fördervoraussetzungen betreffend, sind in den FAQs der FKG-Website zusammengestellt.
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
Das FKG orientiert sich an den ambitionierten Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt München. Gefördert werden nur Vorhaben, die dazu beitragen, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Folgende Fördermaßnahmen können derzeit beantragt werden: Einzelmaßnahmen (Wiederaufnahme ab 7. Mai), Effizienzhaus im Bestand, Effizienzhaus im Neubau, Passivhaus im Neubau, Passivhaus, EnerPHit im Bestand, Photovoltaik und Bonusmaßnahmen. Zusätzlich werden die zugehörigen Bonusmaßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung, Zertifizierung Passivhaus sowie Nachwachsende Rohstoffe gefördert. Weitere Informationen zum FKG unter muenchen.de/fkg.