Millionengrab Benko: Stadtsparkasse München soll personelle Konsequenzen ziehen!
Antrag Stadträte Dirk Höpner und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/ Müchen-Liste) vom 27.3.2024
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag führen Sie Folgendes aus:
„Sollten sich die Befürchtungen bestätigen, dass die Stadtsparkasse München (SSKM) auf ihren Kreditforderungen in Höhe von ca. 90 Mio. Euro gegenüber René Benko und seiner Signa-Gruppe sitzen bleibt und die Allgemeinheit dadurch Schaden nimmt, wird der Vorstandsvorsitzende der SSKM zum Rücktritt aufgefordert.
Die aus dem Stadtrat berufenen Mitglieder des Verwaltungsrats werden abberufen und durch geeignete Personen ersetzt.“
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Es soll daher keine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat erfolgen.
Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Stadtsparkasse München obliegt dem Verwaltungsrat der Sparkasse. Der Sparkassenträger Landeshauptstadt München ist für die Regelung der Dienstverhältnisse zuständig.
Die gekorenen Mitglieder des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse München werden vom Stadtrat als Vertretungskörper des Sparkassenträgers gewählt. Die besondere Wirtschafts- und Sachkunde der gewählten Personen wurde durch die Regierung von Oberbayern als Aufsichtsbehörde geprüft und bestätigt.
Der Vertretungskörper des Sparkassenträgers kann hinsichtlich dieser weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats beschließen, dass sie neu zu bestellen sind, wie dies im vorliegenden Fall beantragt wird. Es müssen sachliche, an den Interessen der Sparkasse und des Sparkassenträgers orientierte Überlegungen für die Neubestellung sprechen. Diese liegen aus meiner Sicht nicht vor.
Die im Antrag genannte Darlehenshöhe kann aufgrund des Bankgeheimnisses nicht bestätigt werden.Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.