Das Sozialreferat hat 2023 insgesamt 465 Wohnungen vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahrt; der Wohnraum konnte dem allgemeinen Wohnungsmarkt wieder zugeführt und so erhalten werden. Das hat das Sozialreferat in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrats im Rahmen der jährlich veröffentlichten Statistik zum Vollzug der Zweckentfremdungssatzung bekanntgegeben. Damit wurde der bisherige Höchstwert aus dem Jahr 2021 (450 zurückgeführte Wohnungen) übertroffen. Hätten die erwähnten 465 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von rund 27.500 Quadratmetern im geförderten Wohnungsbau erstellt werden müssen, wären der Landeshauptstadt München hierfür Kosten von mehr als 192 Millionen Euro entstanden.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Unsere Verwaltung wird auch in Zukunft nichts unversucht lassen und sämtliche rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um den so dringend benötigten Wohnraum zu schützen. Leider wird den Kolleg*innen der Vollzug des Zweckentfremdungsverbots teils erheblich erschwert. Insbesondere im Bereich der Ferien- und Kurzzeitvermietungen torpediert die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) die Bemühungen des Sozialreferates, möglichst viele Wohnungen zu schützen. Es wird Zeit, dass der Freistaat Bayern entsprechende rechtliche Verschärfungen vornimmt. Unsere Forderungen beziehen sich vor allem auf rechtliche Konkretisierungen wie die Einführung einer Registrierungspflicht für Ferienwohnungen, die Genehmigungspflicht für die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung und die Verpflichtung zur Verwendung von Klarnamen auf Onlineportalen.“ Dem Sozialausschuss wurden heute erstmals Informationen zum Vollzug des seit Juni 2023 auch außerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten geltenden Genehmigungsvorbehalts für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum (sogenanntes Umwandlungsverbot) bekannt gegeben.
In diesem Zusammenhang mussten für fast 240 Wohnungen sogenannte Negativatteste ausgestellt werden. Es musste damit jeweils bescheinigt werden, dass keine Pflicht zur Genehmigung einer Umwandlung besteht. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Seit Anfang Juni 2023 besteht die lange Zeit geforderte Genehmigungspflicht für eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnraum in ganz München. Leider hat der Freistaat Bayern gleich mehrere Ausnahmen hierfür geschaffen. Ohne diese wäre der Erhalt von Mietwohnraum noch effektiver möglich. So ist beispielsweise eine Umwandlung von Wohnraum außerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten nicht genehmigungspflichtig, wenn sich der Wohnraum in einem Gebäude mit weniger als elf Wohnungen befindet, sofern das Gebäude am 1. Juni 2023 noch nicht existierte oder wenn vor dem 1. Juni 2023 eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wurde.“ Das Sozialreferat informierte den Sozialausschuss außerdem über die aktuelle Entwicklung zur Online-Meldeplattform für vermutete Zweckentfremdungen und den Vollzug der Erhaltungssatzungen. 2023 gingen insgesamt 854 Online-Meldungen im Sozialreferat ein. Durch die Außendienstmitarbeiter*innen wurden im Jahr 2023 insgesamt 3.959 Wohneinheiten überprüft. Mit diesem Wert konnten die Zahlen der beiden Vorjahre jeweils übertroffen werden (2021: 3.365 überprüfte Wohneinheiten; 2022: 3.405).