Miteinander statt gegeneinander: Das queere Hans-Sachs-Straßenfest unterstützen
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 17.8.2023
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass der Oberbürgermeister die Organisator*innen des queeren Hans-Sachs-Straßenfestes finanziell und organisatorisch unterstützt.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.8.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Wir teilen Ihre Beobachtungen. Kosten für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie beispielsweise für Sicherheit und Technik, sind deutlich gestiegen. Dies betrifft alle Veranstalter*innen. In diesem Fall greift allerdings die Regelung, dass das Kulturreferat mangels Zuständigkeit und Ressourcen keine Straßenfeste fördern kann. Von dieser Regelung kann wegen der Vielzahl der Straßenfeste in München nicht für einzelne Veranstaltungen abgewichen werden. Einzige Ausnahme bildet bislang das Kulturprogramm des CSD. Der CSD ist die zentrale politische Veranstaltung der LGB-TIQ*-Community in München. Aufgrund der überregionalen Bedeutung und Größe der Veranstaltung ist die Förderung des Kulturprogramms per Stadtratsbeschluss bestätigt worden.
Das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (KVR - HA I/232) teilt zudem Folgendes mit:
„Das Hans-Sachs-Straßenfest wurde im Jahre 2023 lediglich mit 1.500 Besucher*innen beantragt. Seitens des Veranstalters wurde dem KVR mitgeteilt, dass die Verkleinerung des Festes auf allgemeine Kostensteigerungen und auf organisatorische Gründe zurückzuführen ist. Entgegen den Schilderungen im Antrag waren deswegen nicht etwaige Auflagen des Kreisverwaltungsreferats der Grund für eine Verkleinerung des Straßenfestes. Das Fest wurde im beantragten Umfang genehmigt und durchgeführt.Die Zusammenarbeit mit dem Veranstalter verlief unkompliziert und professionell.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.