Prioritäten richtig setzen: Gelder für Radwege dort, wo sie gebraucht
werden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Sabine Bär, Ulrike Grimm, Hans Hammer, Hans-Peter Mehling und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.6.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München auf, „die Gelder, die für den Ausbau der Radwege in der St.-Ma- gnus-Straße bewilligt wurden, umzuwidmen und stattdessen für den Umbau der stillgelegten Gleise zu Radwegen auf der Braunauer Eisen- bahnbrücke zu nutzen“.
Bezüglich des Baus von Radwegen in der St.-Magnus-Straße teile ich Ihnen in Abstimmung mit dem Baureferat Folgendes mit:
Mit den Beschlüssen zum Radentscheid der Vollversammlung vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14 - 20/V 15585), des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 4.3.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14 - 20/V 17708), sowie dem Quartalsbeschluss zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid 3. und 4. Maßnahmenbündel der Vollversammlung vom 30.9.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20 - 26/V 01458) wurde die Verwaltung beauftragt, u.a. für die St.-Magnus-Straße Varianten zu erarbeiten und dem Stadtrat einen Entscheidungsvorschlag für eine Neugestaltung vorzulegen. Im Oktober 2021 hat der Stadtrat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt und die bauliche Umgestaltung beauftragt. Der Umbau wurde bereits begonnen und eine komplette Fertigstellung ist für 2024 erwartet.
Bezüglich einer Nutzung der Braunauer Eisenbahnbrücke durch den Radverkehr können wir Ihnen in Abstimmung mit dem Baureferat Folgendes mitteilen:
Das Baureferat hat bereits eine Machbarkeitsuntersuchung zur Umnutzung der Braunauer Eisenbahnbrücke in Auftrag gegeben, in der untersucht wird, ob und wie ein künftiger Geh- und Radweg auf der Brücke realisiert werden kann. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit vorgestellt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.