Wie ist der Sachstand bei der Umsetzung des Standards UNICODE bei der Landeshauptstadt München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann, Rudolf Schabl und Thomas Schmid (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.4.2024
Antwort IT-Referentin Dr. Laura Dornheim:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Mit Beschluss des IT-Ausschusses vom 17.10.2018 wurde die Umsetzung des Standards ‚Lateinische Zeichen in UNICODE‘ Stufe 2 beschlossen. Nun wurden wir von Bürgerinnen und Bürgern darauf angesprochen, dass unter anderem der KITA-Finder+ und andere Anwendungen bzw. Plattformen für Bürgerinnen und Bürger es derzeit den Benutzern nicht ermöglichen, andere als lateinische Buchstaben einzugeben. Wie ein Bürger erklärte, funktioniere das digitale ‚Kopieren und Einfügen‘ eines anders geschriebenen Namens beim KITA-Finder + sehr wohl. Dann übernimmt das Programm den unbekannten Buchstaben. Dabei soll gerade im amtlichen Schriftverkehr die Möglichkeit bestehen, den im Ausweisdokument richtig geschriebenen Namen einer Person anzugeben.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Anwendungen und Plattformen für Bürgerinnen und Bürger verfügen bereits über eine komplette Auswahlfunktion des UNICODE und welche nicht?
Antwort:
Das Projekt Umsetzung des Standards „Lateinische Zeichen in UNICODE“ Stufe 2 (Unicode-Projekt) hatte die Aufgabe, einen Beschluss des IT-Planungsrates umzusetzen, welcher die Konformität zur DIN 91379 (damals DIN SPEC 91379) verlangt.
Die „Lateinischen Zeichen in UNICODE“ definieren 930 Zeichen als Teilmenge von derzeit ca. 150.000 Unicode-Zeichen weltweit.
Die DIN-Norm verlangt, dass Anwendungen der Öffentlichen Verwaltung diese Teilmenge verarbeiten können, also auch über Schnittstellen weitergeben bzw. drucken können, was durch das Projekt vollumfänglich umgesetzt wurde.
Die Auswahl oder Eingabe von Zeichen in IT-Systeme wird nicht durch Anwendungen selbst vorgegeben. Beispielsweise erlaubt die Zeichentabelle von Windows die Eingabe auch von chinesischen Zeichen.Durch das Projekt Umsetzung des Standards „Lateinische Zeichen in UNI-CODE“ wurde deswegen eine eigene virtuelle Tastatur entwickelt, welche die Auswahl/Eingabe der genannten Teilmenge „Lateinischer Zeichen“ vereinfacht. Sie steht zur Verfügung unter kiwi.muenchen.de.
Frage 2:
Wann sollen alle Anwendungen über die entsprechenden Funktionen verfügen?
Antwort:
Das Projekt Umsetzung des Standards „Lateinische Zeichen in UNICODE“ Stufe 2 (Unicode-Projekt) wurde im Oktober 2021 beendet. Es wurden bis dahin 89 Anwendungen ertüchtigt, um den Standard zu erfüllen. Fünf weitere Anwendungen sollten nach Projektende im normalen Lebenszyklus noch ertüchtigt werden, was ebenfalls bereits erfolgt ist. Im Vorfeld waren hunderte von Fachverfahren stadtweit daraufhin analysiert worden, ob sie Namen verarbeiten und diese für Behörden, Unternehmen oder Bürger*innen übermitteln bzw. anzeigen/drucken.
Für seitdem neu hinzugekommene Anwendungen ist die Erfüllung dieses Standards Teil der verpflichtenden Konformitätserklärung. Damit sind bereits heute (vor Fristende im November 2024) alle Anwendungen ertüchtigt. Im Scope waren bisher keine Anwendungen, welche in der Verantwortung von LHM-Services liegen.