Fußverkehr sicherer gestalten – Poller für die Gehwegnasen-Kreuzungen in Neuhausen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 6.8.2023
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 6.8.2023 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, den Fußverkehr in Neuhausen durch Poller an Gehwegnasen-Kreuzungen sicherer zu gestalten.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Das Mobilitätsreferat hat zu Ihrem Antrag Folgendes mitgeteilt:
„Das Mobilitätsreferat befürwortet die bauliche Einrichtung von Gehwegnasen, da sie – wie auch im Antrag beschrieben – sowohl die zum Queren erforderlichen Sichtfenster freihalten als auch das Queren an sich erleichtern. Zudem dienen sie der stadtgestalterischen Aufwertung des jeweiligen Kreuzungsbereiches und des Umfeldes.
Aus Sicht des Mobilitätsreferates muss das Freihalten dieser Flächen insbesondere in Bezug auf widerrechtlich abgestellte Pkw zunächst über verstärkte Kontrollen erreicht werden. Diesbezüglich wird die Strategische Weiterentwicklung der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ), vgl. auch die Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10285, VV vom 29.11.2023, die hierzu neue Spielräume aufzeigt, begrüßt.
Gehwegnasen werden, wie ebenfalls im Antrag beschrieben, oftmals nicht durch Pkw, sondern von größeren Liefer- und anderen Wirtschaftsverkehrsfahrzeugen zugestellt. Über Poller kann dies zwar weitestgehend verhindert werden, jedoch ist das dem Falschparken zugrunde liegende Problem fehlender Fläche zum Laden, Liefern und Leisten noch nicht gelöst. In der Folge stehen diese Fahrzeuge dann in zweiter Reihe auf der Straße. Um dem Lieferverkehr geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen, erarbeitet das Mobilitätsreferat derzeit ein Konzept „Teilstrategie Wirtschafts-verkehr“ mit dem Ziel, eine stadtverträgliche Abwicklung aller Wirtschaftsverkehre zu ermöglichen. Damit soll u. a. auch die Verkehrssicherheit an Kreuzungen unter dem Aspekt „Vision Zero“, insbesondere in Wohnbereichen und hochverdichteten Innenstadtbereichen, signifikant erhöht werden. Mit der Errichtung der Lade- und Lieferzonen wird noch in diesem Jahr begonnen.
Das Mobilitätsreferat bietet dem Baureferat bei der Bewertung von Einzelstandorten gerne Unterstützung an. Evtl. kann an den im Antrag genannten Standorten über die Einrichtung einer 30er-Zone Abhilfe geschaffen werden.
Die zusätzliche Einrichtung von Pollern/Pfosten kann durchaus sinnvoll sein. Das Mobilitätsreferat empfiehlt jedoch keine grundsätzliche Bepollerung von Kreuzungsbereichen, sondern eine Prüfung der jeweiligen Situation vor Ort. Zu beachten ist, dass Pfosten auch (neue) Hindernisse für Blinde und Sehbehinderte schaffen und in der Regel nicht nur die nutzbare Gehwegfläche, sondern auch die Barrierefreiheit von Gehwegen dauerhaft einschränken. Somit sollten sie gut abgewogen werden. Eventuell lässt sich auch durch das Anbringen von Fahrradbügeln oder das Aufstellen von Bänken im Seitenbereich ebenfalls eine Verbesserung der Situation erreichen.
Mit dieser Herangehensweise werden sowohl die örtlichen Gegebenheiten und mögliche Ursachen als auch ggf. vermeidbare, etwaig durch Poller entstehende Behinderungen sowie der hohe Aufwand für bauliche Maßnahmen wie einer Pollerlösung gewürdigt.“
Der Behindertenbeirat hat in seiner Stellungnahme mitgeteilt, dass er das Anliegen in vollem Umfang unterstützt. Poller sollten mit Mindestabständen von 90 cm aufgestellt werden und kontrastreich ausgebildet sein. Nachrüstungen auf andere Stadtteile sollten sukzessive erfolgen.
Die Errichtung von Pollern an einer Kreuzung löst Kosten in einem mittleren fünfstelligen Betrag aus. Dazu kommen laufende Unterhaltungskosten bei Beschädigung von Pollern.
Das Baureferat (Tiefbau) hat die Situation der im Antrag genannten Kreuzungen u. a. mit mehreren Ortsterminen geprüft und konnte dabei keine außergewöhnlich starke Beeinträchtigung durch parkende Fahrzeuge feststellen, die zum aktuellen Zeitpunkt ein Aufstellen von Pollern rechtfertigen würde. Um den teils auftretenden Problemen mit Lieferfahrzeugen zu begegnen, plant das Mobilitätsreferat, u. a. im Umfeld der genanntenKreuzungsbereiche mehrere Lieferzonen einzurichten. Darüber hinaus wird das Baureferat die Situation auch vor dem Hintergrund der verstärkten Verkehrsüberwachung weiter beobachten und bei Bedarf bei einzelnen Standorten in Abstimmung mit dem Mobilitätsreferat weitergehende Maßnahmen ergreifen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.