Geschützte Räume biologischer Frauen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 29.1.2024
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, der Stadtrat möge beschließen, alle betroffenen Referate mögen Damenumkleiden in allen städtischen Schulen, Bezirkssportanlagen und den städtischen Bädern mit Hinweisschildern ausstatten, dass nur „biologische“ Frauen dort Zutritt haben. Die Abgrenzung solle anhand entsprechend vorhandener oder fehlender primärer Geschlechtsteile erfolgen. Entsprechende Satzungen, Verordnungen und Hausordnungen seien entsprechend anzupassen.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist. Das Anbringen von Beschilderungen sowie die Erstellung von Verordnungen und Hausordnungen findet durch die Stadtverwaltung im Auftrag des Oberbürgermeisters statt und stellt somit eine laufende Angelegenheit der Verwaltung dar.
Zu Ihrem Antrag vom 29.1.2024 teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, daher Folgendes mit Schreiben mit:
Die Landeshauptstadt München handelt grundsätzlich auf der rechtlichen Grundlage der deutschen Gesetzgebung sowie des Grundgesetzes.
In städtischen Einrichtungen werden möglichst für alle Geschlechter angemessene Umkleideräume zur Verfügung gestellt. Es gibt keinerlei Bestrebungen, diesen Standard zu ändern.
Alle betroffenen städtischen Einrichtungen verfügen über geschlechtsspezifische Umkleiden, zusätzlich wird angestrebt, wo möglich geschlechtsneutrale Möglichkeiten einzurichten. Die Landeshauptstadt trägt so den rechtlichen Anforderungen des deutschen Personenstandsrechts Rechnung. Der Begriff „biologische Frauen“ wird nicht verwendet, da er Ungleichwertigkeiten impliziert. Die Landeshauptstadt folgt dem geltenden Recht sowie einer inkludierenden Haltung zur Wahrung der Interessen aller Frauen.Die Nutzung der Frauenumkleiden steht allen Frauen offen, Belästigungen werden grundsätzlich nicht geduldet. Das bewährte und sensible Vorgehen der städtischen Einrichtungen wird fortgesetzt.
Eine Untersuchung von Geschlechtsteilen von Nutzer*innen wird selbstverständlich nicht stattfinden.
Satzungen, Verordnungen und Hausordnungen entsprechen den Vorgaben, es besteht kein Änderungsbedarf.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.