Grundwassersituation am geplanten Bauvorhaben Isarring 11
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 4.3.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 4.3.2024 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Es gibt Hinweise darauf, dass das historische Gebäude am Isarring 11, welches mit einem Neubau quasi überkront werden soll, vom Grundwasser unterspült sein könnte. Die Halle der ehemaligen Lederfabrik liegt direkt in unmittelbarer Nähe zur problematischen Situation an der Genter Straße.
Außerdem trennt nur der Gehweg das Gebäude vom mittleren Ring, der Hauptschlagader des Münchner Innenstadtverkehrs.“
Frage 1:
Wurde die Standsicherheit des Gebäudes am Isarring 11 aktuell für das geplante Bauvorhaben für beide Hochhausvarianten 35 Meter und 65 Meter hinsichtlich des Grundwassers geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Antwort:
Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Lokalbaukommission – liegt derzeit ein Antrag auf Vorbescheid vor. In diesem Verfahren werden lediglich die vom Antragsteller gestellten Fragen zum geplanten Bauvorhaben beantwortet. Die Statik ist nicht Gegenstand der Bauvoranfrage.
Frage 2:
Falls aktuell schon eine Unterspülung im Umgriff des Bauvorhabens vorgefunden worden sein sollte, welche Maßnahmen wurden getroffen oder geprüft?
Antwort:
Wie bereits in Frage 1 erläutert, liegt derzeit lediglich ein Antrag auf Vorbescheid vor. Die Überprüfung der Eignung des Baugrunds für ein Bauvorhaben ist vom Antragsteller zu leisten. Sofern für ein Bauvorhaben ein Eingriff in das Grundwasser notwendig wäre, entscheidet das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) in eigener Zuständigkeit über gestellte wasserrechtliche Anträge und nimmt die Gewässeraufsicht wahr. Aktuell liegt dort kein Antrag zu dem genannten Vorhaben vor. Da aktuell auch noch keine Einwirkung auf das Grundwasser ersichtlich ist, ist auch ein Eingreifen des RKUs im Rahmen der Gewässeraufsicht rechtlich nicht möglich.
Frage 3:
Wurde auch eine Unterspülung des mittleren Rings in der Umgebung des Bauvorhabens am Isarring 11 geprüft?
a. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
b. Falls eine Unterspülung vorhanden ist, welche Maßnahmen werden ergriffen?
Antwort:
Eine Unterspülung des Mittleren Rings wurde weder von der Lokalbaukommission noch vom RKU geprüft. Derzeit gibt es dazu auch keine Veranlassung.
Frage 4:
Wie würde das Bauvorhaben an dieser Stelle im Hinblick auf den dort verlaufenden Grundwasserstrom überhaupt realisiert werden können?
Antwort:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz und die Lokalbaukommission sind Prüfungsbehörden. Inwieweit und mit welchen technischen Mitteln ein solches Bauvorhaben realisierbar ist, kann derzeit nicht beantwortet werden. Wir prüfen lediglich eingereichte Anträge.
Frage 5:
Welche Auswirkungen auf den Grundwasserstrom in der Umgebung werden erwartet und wie können diese ggf. kompensiert werden?
Antwort:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Erst im Zuge einer konkreten Planung ist zusätzlich zur Baugenehmigung auch eine wasserrechtliche Erlaubnis zwingend erforderlich.