Stadt drogensicher planen I – An die Kinder denken
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 14.3.2024
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 04703 vom 14.3.2024 möchten Sie die Verwaltung beauftragen, bereits jetzt durch frühzeitige Planung von weiteren Kindergärten, Spielplätzen und Jugendzentren bzw. Jugend-Containern im Stadtgebiet die gesetzlich möglichen öffentlichen Konsumorte von Cannabis zu begrenzen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 04703 vom 14.3.2024 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die Schaffung von Baurecht für die im Antrag genannten Einrichtungen durch den Erlass von Bebauungsplänen orientiert sich allein an den hierfür unmittelbar bestehenden Bedarfen. Dass solche Einrichtungen nach § 5 des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) sogenannte Konsumverbote auslösen, ist demgegenüber kein planungsrechtlich erheblicher Belang.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.