Wie kann München die bürgerschaftliche Friedensbewegung weiterhin unterstützen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 14.3.2024
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Ihrer Anfrage vom 14.3.2024 haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Am 1.2.24 wurde von den Fraktionen Die Grünen/Rosa Liste und SPD/ Volt ein Antrag gestellt zur Einstellung der Förderung der Internationalen Münchner Friedenskonferenz‘. Zur Begründung wurde genannt, dass die Förderung nicht mehr in das Portfolio des Kulturreferats passen würde. Die Friedenskonferenz findet alljährlich Mitte Februar parallel zur Münchner Sicherheitskonferenz statt und wurde seit ca. 20 Jahren vom Kulturreferat gefördert. Mit der fehlenden Teilfinanzierung in Höhe von 6.500 Euro pro Jahr ist ihr Überleben akut gefährdet.
Im letzten ‚Mayors for Peace Joint Appeal – Calling for peaceful resolution of armed conflicts and the elimination of nuclear weapons‘ vom 22.2.24 steht: ‚Jetzt ist es an der Zeit, dass sich die gesamte Zivilgesellschaft zusammenschließt, um ein Friedensbewusstsein zu fördern.‘ Seit Mitte 2005 ist München Mitglied bei den ‚Mayors for Peace‘, zusammen mit weltweit über 3.300 Städten. Darüber hinaus trägt Deutschland und vor allem auch München eine historische Verantwortung, sich für Frieden und Verständigung auf der Welt einzusetzen.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Aus welchen Budgets wurden die bisherigen Förderungen für die Münchner Friedenskonferenz und ggf. weiteren Friedensinitiativen gezahlt?
Antwort:
Die bisherigen Förderungen wurden projektbezogen aus den folgenden Budgets der Abteilung 3 (Kulturelle Bildung, Internationales, Urbane Kulturen) ausgereicht: Die Münchner Friedenskonferenz wurde aus dem Innenauftrag „Neue kulturelle Bewegungen“ gefördert. Projekte weiterer Friedensinitiativen unterstützte das Kulturreferat zum Teil aus demselben Budget sowie – sofern inhaltlich relevant – aus dem Innenauftrag „Inklusion und Spezielle Zielgruppen“.
Frage 2:
Wenn im Zuge der Richtlinienüberarbeitung des Kulturreferats Förderungen ab sofort wegfallen: Wie sehen die neuen Richtlinien aus? Welche bisherigen Förderungen sind betroffen? Wie und wann werden die Fördernehmer darüber informiert, dass sie aus der Förderung herausfallen?
Antwort:
In der Vergangenheit unterstützte das Kulturreferat vereinzelt Veranstaltungen mit mehr oder weniger politischen Anteilen, sofern sich der nach Ziffer 1 der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Kulturförderungsmitteln der Landeshauptstadt München notwendige fachlich anerkannte Beitrag zur Pflege der Kultur und der kulturellen Bildung nach Maßgabe des dem Kulturreferat übertragenen Aufgabenspektrums erkennen ließ.
In Folge von Corona, Ukrainekrieg und gestiegener Kosten u.a. durch die Inflation und den damit verbundenen Umsatzeinbußen im kulturellen Bereich sowie konjunkturbedingter Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Stadt München musste das Kulturreferat spürbare Einsparungen vornehmen. Die Einsparsumme für das Kulturreferat im Jahr 2024 beträgt insgesamt 11,9 Millionen Euro. Die für die Förderung der Friedenskonferenz 2024 zuständige Abteilung hat davon 150.000 Euro einzusparen. Dieser Betrag wird kleinteilig auf 18 Positionen verteilt. Um das umsetzen zu können, müssen die eingereichten Kunst- und Kulturprojekte priorisiert werden und dabei die Förderrichtlinien und Förderkriterien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel enger ausgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, dass es sich bei den bisherigen Zuwendungen für friedenspolitische Veranstaltungen um projektbezogene – und nicht um institutionelle – Förderungen handelte. Auch bei der beantragten Unterstützung für die Friedenskonferenz 2024 handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die ohne Rechtsanspruch in der Vergangenheit gewährt wurde. Die Zuwendung wurde von Anfang an als Projektförderung und nicht als institutioneller Zuschuss gewährt. Das bedeutet, eine Entscheidung, ob das Projekt gefördert wird, wird stets auf Grundlage des jeweiligen finalen Konzepts getroffen.
Die Antragstellenden werden bei ihrer Erstanfrage an das Kulturreferat dar-über informiert, ob eine Förderung ihrer Vorhaben grundsätzlich in Aussicht gestellt werden kann. Eine verbindliche Zusage erfolgt schließlich nach Prüfung des jeweiligen finalen Konzepts in Form eines schriftlichen Bewilligungsbescheids. Zusätzlich können sich die Antragsteller*innen im Vorfeld auf der Website des Kulturreferats über die geltenden Zuwendungsrichtlinien und Förderkriterien informieren. In diesem Kontext sei darauf verwiesen, dass das Kulturreferat auch reine Kulturveranstaltungen ablehnenmuss. Angesichts der Vielzahl an Projektanträgen, deren Antragssummen das begrenzte Jahresbudget übersteigen, muss jeweils eine Auswahl bzw. Priorisierung erfolgen.
Frage 3:
Wurde seitens des Kulturreferates Kritik bzgl. Inhalt oder Format an die Organisatoren herangetragen?
Antwort:
Organisator*innen von friedenspolitischen Projekten sowie diskursiven Formaten wurden wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Förderung durch das Kulturreferat einen den Veranstaltungscharakter prägenden Kulturanteil voraussetzt, indem z.B. künstlerische Positionen mit einbezogen werden.
Was den Inhalt betrifft, so wird grundsätzlich dazu aufgefordert, insbesondere in Bezug auf bestimmte (politische) Themenbereiche besondere Sensibilität walten zu lassen und dafür zu sorgen, dass keine antisemitischen, antimuslimischen, rassistischen, FLINTA* (aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität von Marginalisierung betroffene Menschen) – feindlichen oder anderweitig diskriminierenden Äußerungen verbreitet werden.
Frage 4:
Wird derzeit eruiert, inwiefern die Förderungen für Friedensinitiativen aus anderen Fördertöpfen geleistet werden können, z. B. von der Fachstelle für Demokratie?
Antwort:
Friedensinitiativen, die sich mit Projektanträgen an das Kulturreferat wenden, erhalten von uns Informationen bzw. Kontakte zu bundesweiten Stiftungen und Initiativen, die politische Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen bzw. vergleichbare Formate fördern.
Die Fachstelle für Demokratie teilte uns auf Anfrage mit, dass eine Förderung aus ihrem Budget aus den nachfolgenden Gründen nicht möglich ist: Der Fachstelle für Demokratie stehen sehr begrenzte Ressourcen zur Projektförderung zur Verfügung. Diese sind in relevanten Teilen thematisch an die Arbeit gegen Antisemitismus und Antiziganismus gebunden. Daneben verfügt die Fachstelle für Demokratie über einen Kampagnen-, Aktions- und Netzwerkfonds, der u.a. zur Bezuschussung externer Projekte dient. Auch der Kampagnen-, Aktions- und Netzwerkfonds ist jedoch thematisch stark fokussiert auf die Themenbereiche Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie Demokratiefeindlichkeit. Weitere Fördermittel sind nicht vorhanden.