Tempo 30 um den Moosacher Bahnhof
Antrag Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.8.2023
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen.
Mit Ihrem Antrag vom 24.8.2023 forderten Sie das Mobilitätsreferat auf, am Moosacher Bahnhof eine Tempo 30-Zone einzurichten, die die Breslauer Straße, die Bunzlauer Straße, den Bunzlauer Platz und nach Möglichkeit die Großbeerenstraße umfasst.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung und somit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmä-ßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Ich kann Ihnen zu Ihrem Antrag nach eingehender Prüfung folgendes Ergebnis mitteilen:
Der Verordnungsgeber ermöglicht in § 45 Abs. 1c Straßenverkehrsordnung (StVO) die Anordnung von Tempo 30-Zonen im Wortlaut: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen … innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen an.“.
Die Entscheidung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen ist also nach der Charakteristik eines Gebietes mit Fußgänger- und Radverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf zu treffen.
Beim Bunzlauer Platz und der Bunzlauer Straße handelt es sich um das Moosacher Geschäftszentrum mit zahlreichen Geschäften des täglichen Lebensbedarfs, mehreren Hotels, dem Einkaufszentrum „Meile Moosach“ sowie um einen zentralen Verkehrsknoten mit Trambahn- und Bushaltestellen und den Zugängen zur U- und S-Bahn. Die Einführung von Tempo 30 wäre zweckdienlich, die Verkehrssicherheit aller vulnerablen Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten. In der Breslauer Straße und der Groß-beerenstraße, in dem das gleiche Bestreben nach optimiertem Schutz besteht, überwiegt Wohnbebauung.
Aktuell und gesamthaft liegen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Tempo 30-Zone für die Straßenzüge Breslauer Straße, Bunzlauer Straße, Bunzlauer Platz und Großbeerenstraße nach Einschätzung des Mobilitätsreferates vor.
Eingeleitet hat das Mobilitätsreferat bereits das vorgesehene Anhörungsverfahren vor Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen. Der örtliche Bezirksausschuss 10 sowie die Polizei erhalten demnach Gelegenheit, sich zur geplanten Maßnahme zu äußern.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens und Würdigung etwaig vorgebrachter Bedenken strebt das Mobilitätsreferat an, die Maßnahme durch Aufstellung der Tempo 30-Schilder durch das Baureferat zügig zu veranlassen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.