Verstärkter Ausbau der Tages- und Nachtpflege für Seniorinnen und
Senioren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Heike Kainz und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.2.2024
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, sowohl die Angebote für die Tagespflege als auch für die Nachtpflege für die Münchner Seniorinnen und Senioren in den kommenden Jahren deutlich auszubauen.
Es handelt sich um eine laufende Angelegenheit und nicht um eine stadtratspflichtige Angelegenheit, da das Sozialreferat dem Münchner Stadtrat mit dem jährlichen Marktbericht Pflege, der wiederkehrenden Pflegebedarfsermittlung sowie mit der jährlichen Beschlussvorlage zur Investitionsförderung nach dem Ausführungsgesetz Sozialgesetze von teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege entsprechend berichtet.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 20.2.2024 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Die Zulassung von (ambulanten, teil- und vollstationären) Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege erfolgt durch Vertragsabschluss zwischen den Trägern der Pflegeeinrichtungen, den Sozialhilfeträgern und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern. Somit hat die Landeshauptstadt München keinen direkten Einfluss auf die Ausgestaltung der Pflegelandschaft, was sie an entsprechenden Stellen wie dem Bayerischen und Deutschen Städtetag immer wieder moniert.
Über Flächensicherungen, öffentlichen Ausschreibungen der Flächen auf der Basis von Anforderungsprofilen, der Investitionsförderung und Initiativen auf Landes- und Bundesebene versucht das Sozialreferat entsprechende Entwicklungen zu befördern. So wurden die Leistungen der Tagespflege für die zu Pflegenden verbessert und die Dauer der Zweckbin-dung der Investitionsförderung von 30 auf zehn Jahre verkürzt. Dies führt bis heute zu einem eigenständigen Ausbau der Tagespflege in München wie die Marktberichte Pflege des Sozialreferats ausweisen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10655).
Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 sollte Nachtpflege ein fester Bestandteil der Versorgungslandschaft sein.
Wie die Pressemitteilungen und die Förderprogramme („PflegeSoNah“, „Gute Pflege in Bayern“) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention zeigen, setzt sich das Ministerium für die Schaffung von Nachtpflegeangeboten ein. Jedoch gab es bis 2024 in Bayern keinen einzigen Nachtpflegeplatz, da keine Vertragsabschlüsse mit den Pflegekassen zustande kamen.
Das Sozialreferat ist bei der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (ARGE) selbst initiativ geworden, um sich auch für unterschiedliche Modelle der Nachtpflege (integriert in die vollstationäre Pflege, solitär oder im Anschluss an den Besuch der Tagespflege) Vertragsabschlüsse einzusetzen und die Entwicklung von solitären und eingestreuten Nachtpflegeplätzen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI zu befördern. Aktuell erfolgt laut ARGE ein Modellprojekt zur Nachtpflege in Nordbayern, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sollen im Sommer 2024 vorliegen. Die Umsetzung steht aufgrund des Modellprojekts noch aus und soll Grundlage der bereits vorliegenden Anträge auf Vertragsabschlüsse verschiedener Träger bilden.
Die aktuelle Erhebung des Sozialreferats zur ambulanten Pflege in München umfasst auch die Frage nach dem Angebot von Nachtpflege, die in der eigenen Häuslichkeit erbracht wird. Der Bericht hierzu wird voraussichtlich Ende 2024 dem Münchner Stadtrat vorgelegt werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.