„Zero Emission“ Elektromobilität stärken IV – Kommunale Ladelösungen anbieten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Lars Mentrup, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel und Andreas Schuster (SPD/ Volt-Fraktion) vom 4.8.2023
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie, dass das Kommunalreferat (KR) beauftragt wird, eine Lösung zu erarbeiten, wie städtische Mitarbeitende ihr Elektrofahrzeug an der Dienststelle verbrauchsabgerechnet laden können. Die bestehenden Ladepunkte könnten je nach Auslastung auch der unmittelbaren Nachbarschaft oder Kunden_innen zur Verfügung gestellt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 4.8.2023 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Mit Beschluss des Stadtrats in der Vollversammlung (VV) vom 21.12.2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 08195) wurde die Möglichkeit des kostenlosen Ladens von privaten E-Fahrzeugen für städtische Mitarbeitende nicht verlängert. Ihr Antrag hat deshalb zum Ziel, dass städtische Ladesäulen für E-Fahrzeuge so umgerüstet werden, dass ein Laden für Bedienstete der Stadt gegen Bezahlung ermöglicht wird.
Derzeit sind die in den städtischen Dienststellen verbauten Ladestationen dazu allerdings nicht ausgestattet. Eine Nachrüstung dieser Stationen ist technisch nicht möglich. Durch die zunehmende Anzahl von dienstlichen E-Fahrzeugen ist aber absehbar, dass das bisherige System nicht mehr überall den technischen Anforderungen, insbesondere an das Elektro-Lastenmanagement, genügen wird und an diesen Standorten eine Umstellung auf neue Ladesysteme erforderlich wird.
Diese neuen – dann gemieteten und nicht mehr gekauften – Wallboxen sind technisch in der Lage, durch Optimierung des Abrechnungssystems künftig eine unmittelbare Abrechnung mittels SWM-Ladekarte beim E-Laden zwischen den Mitarbeitenden und der Stadtwerke München GmbH (SWM) zu ermöglichen. Dann haben die Mitarbeitenden an den von der Stadt gemieteten SWM-Ladestationen in städt. Gebäuden und Betriebs-standorten die Möglichkeit, kostenpflichtig ihr eigenes E-Fahrzeug aufzuladen. Diese Option findet jedoch dadurch eine gewisse Einschränkung, dass nicht immer und an allen Standorten ausreichend Parkraum und Stellplätze zur Verfügung stehen, weshalb die vorrangig zu ladenden Dienstfahrzeuge priorisiert werden müssen.
Inwieweit die Umrüstung der alten Ladeinfrastruktur angezeigt ist und inwieweit die Abrechnung zwischen Mitarbeiter*innen und SWM wie erhofft funktioniert, wird das KR mit einem Pilotprojekt eruieren. Mit diesem Pilotversuch sollen das Nutzungsinteresse der Beschäftigten und die konkreten Umstellungskosten für die LHM eruiert werden. Für diesen Pilotversuch konnte das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) im Verwaltungsgebäude Herzog-Wilhelm-Straße 15 gewonnen werden. Dieser Standort eignet sich besonders gut für einen Pilotversuch, da hier derzeit ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen sowie mehrere namentlich benannte Dienstkräfte bereit sind, sich eine SWM-Ladekarte zu besorgen und über ihre Erfahrungen zu berichten. Zudem steht das RAW als Betreuungsreferat der SWM im direkten Austausch mit dieser.
Darüber hinaus sind vor Erweiterung bzw. notwendigem Austausch die Restnutzungsdauer der vorhandenen Ladeinfrastruktur und die Wirtschaftlichkeit zu betrachten.
Sollte sich das neue Abrechnungssystem bewähren, werden beim Wechsel der Ladeinfrastruktur Wallboxen mit kostenpflichtiger Lademöglichkeit für städtische Dienstkräfte beschafft.
Bezüglich der Thematik der Nutzung von städtischen Stellplätzen dürfen wir auf die Beantwortung des Stadtratsantrags „Autoreduzierte Altstadt braucht Lösungen II – Städtische Stellplätze umnutzen“ Nr. 20-26/A 02982 von der SPD / Volt – Fraktion vom 28.07.2022 verweisen, bei der dieses Thema ausführlich behandelt wurde.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.