Keine weiteren Flüchtlingsunterkünfte in München Die eigenen Tore macht weit – Verantwortung für Asylzuwanderung nicht länger auf die Allgemeinheit abwälzen!
Anträge Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 28.11.2023 und 18.12.2023
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie haben am 18.12.2023 den o.g. Dringlichkeitsantrag(Nr. 20-26/A 04500) gestellt. Die Dringlichkeit wurde in der Vollversammlung am 20.12.2023 nicht zuerkannt.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen in den zwei o.g. Anträgen Folgendes: „Der Stadtrat möge beschließen: Die Landeshauptstadt München eröffnet keine weiteren Einrichtungen zur Unterbringung von ‚Flüchtlingen‘. Der Betrieb bestehender Einrichtungen wird nicht über aktuell bestehende Vereinbarungen hinaus verlängert“. Zudem sollen „sämtliche in Bau oder Planung befindliche Vorhaben gestoppt“ werden. Im Antrag Nr. 20-26/A 04500vom 18.12.2023 fordern sie ferner, dass der Oberbürgermeister beauftragt werde, „im Rahmen eines öffentlichen Appells an die Münchner Wähler und Mitglieder migrationsfreundlicher Parteien, insbesondere bei jenen von CSU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP, um die Aufnahme von Asylzuwanderern auf deren privaten Grund zu werben.“
Das Sozialreferat hat Ihnen bereits per Schreiben vom 6.10.2023 und dem Stadtrat in der Sitzung vom 20.12.2023 dargestellt, warum es für die Landeshauptstadt München (LHM) rechtliche und humanitäre Pflicht ist, schutzsuchenden Menschen, die nach München kommen, eine sichere Zuflucht zu bieten und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Anspruch und Ziel der LHM sind dabei, trotz der gegenwärtigen Herausforderungen, eine bestmögliche Versorgung, Betreuung und Integration der ankommenden Geflüchteten in die Münchner Stadtgesellschaft.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihren Anträgen vom 27.11.2023 und 18.12.2023 Folgendes mit:
In der Vollversammlung am 20.12.2023 hat der Stadtrat die gesetzliche Verpflichtung und humanitäre Verantwortung der LHM erneut bestätigt und bekräftigt, dass die LHM sich weiterhin für die Aufnahme und Integrationvon Schutzsuchenden einsetzt und die Vielfalt und den solidarischen Zusammenhalt in der Münchner Stadtgesellschaft unterstützt.
Die Vielfalt zeichnet München aus und ist eine Bereicherung für die gesamte Stadt. Einer Instrumentalisierung der Debatte um die Unterbringung und Integration von Geflüchteten, mit der eine gezielte Stimmungsmache gegen Menschen in Not beabsichtigt ist, wird die LHM weiterhin entschieden entgegentreten, unterstützt durch ein beeindruckendes Engagement der Münchner Stadtgesellschaft. In der „Gemeinsamen Erklärung für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ vom 4.3.2024 werden alle Münchner*innen aufgerufen, mitzuhelfen, dass München demokratisch, tolerant und weltoffen bleibt.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.