Die Heideflächen und Naturschutzgebiete im Norden von München sind Rückzugsgebiet für seltene und schutzbedürftige Tierarten wie Feldlerche, Wechselkröte und Laubfrosch. Störungen durch Verlassen der Wege oder durch freilaufende Hunde schaden diesen sensiblen Arten sehr. Durch rücksichtsvolles Verhalten in den Schutzgebieten und die Beachtung der Betretungsregelungen können Bürger*innen aktiv zum Natur- und Artenschutz beitragen. Deshalb müssen Spaziergänger*innen auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und Hunde an der Leine geführt werden. Die Einhaltung der Naturschutzgebietsverordnungen und der Betre-
tungsregelungen wird durch die Naturschutzwacht insbesondere während der Brutzeit verstärkt kontrolliert. Darüber hinaus sind Anfang Juni Schwerpunktaktionen geplant. Im Rahmen dieser Aktionen wird die Naturschutzwacht von Stadt und Landkreis München mit Unterstützung der unteren Naturschutzbehörden und den örtlich zuständigen Polizeiinspektionen schwerpunktmäßig die Einhaltung der Betretungsregelungen mit und ohne Hund auf den Heideflächen im Münchner Norden kontrollieren – insbesondere im Bereich der Naturschutzgebiete „Südliche Fröttmaninger Heide“ und „Mallertshofer Holz mit Heiden“.
Spaziergänger*innen werden gebeten, sich vor ihrem Spaziergang an den Zugängen zu den Schutzgebieten oder im Internet über die Regelungen zu Wegegeboten und Anleinpflichten zu informieren. Außerdem sollten sie zu ihrer eigenen Sicherheit Folgendes beachten: Im Bereich des Naturschutzgebietes „Südliche Fröttmaninger Heide“ dürfen überwiegende Teile, die nach Naturschutzgebietsverordnung eigentlich zugänglich sein sollten, aufgrund von Munitionsresten im Boden aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres nicht betreten werden.
Weiterführendes Informationsmaterial zum Naturschutzgebiet „Südliche Fröttmaninger Heide“ und zu den Beschränkungen aus Sicherheitsgründen steht auf der Internetseite der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt unter https://stadt.muenchen.de/infos/froettmaninger-heide.html. Die Verordnungstexte zur Naturschutzgebietsverordnung „Südliche Fröttmaninger Heide“ und zur Beschränkungsverordnung aus Sicherheitsgründen sind einsehbar unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtrecht.html.