Neue Sporthallenbelegung in München – fehlende Transparenz?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm und Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 24.6.2024
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 24.6.2024 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Die ersten Beschwerden erreichten uns kurz nach Ende der Pfingstferien. Einige Sportvereine haben massive Probleme mit der neuen Belegungspraxis der Sporthallen des Referats für Bildung und Sport. Weitere Berichterstattungen in TZ und Merkur vom 13.6.2024 und 18.6.2024 zeigen, dass es weitere betroffene Vereine in München gibt.“
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Vereine haben sich bereits beim Referat für Bildung und Sport gemeldet, die Probleme mit der neuen Belegungspraxis haben?
Antwort:
Die neue Belegungssystematik für die Münchner Schulsporthallen wirkt sich unmittelbar auf ca. 330 Münchner Sportvereine aus. Das Referat für Bildung und Sport (RBS) hat in ca. 250 Fällen eine Rückmeldung von den Sportvereinen zu den Planungen erhalten. Es handelt sich allerdings keineswegs ausschließlich um Beschwerden. Die Anliegen sind sehr individuell und betreffen mehrere Aspekte der Belegungsplanung wie z.B. den Umfang der Nutzungszeiten, die Lage der zugewiesenen Sporthalle(n) im Stadtgebiet, die zeitliche Lage der Trainingszeiten sowie die Überprüfung bzw. Aktualisierung der von den Sportvereinen im Vorfeld gemeldeten Daten.
Frage 2:
Wie viele Vereine haben einen Mehrwert durch die neue Belegungspraxis?
Antwort:
Ob ein Mehrwert vorliegt, muss sehr differenziert betrachtet werden und ist zudem abhängig von der jeweiligen Sichtweise.Betrachtet man den Umfang der zugeteilten Hallenzeiten, ergibt sich folgendes Bild:
Ein Drittel der Sportvereine hat Hallenzeiten hinzugewonnen, ein Drittel der Sportvereine musste Hallenzeiten reduzieren, bei einem weiteren Drittel haben sich keine Änderungen ergeben. Der Umfang der Belegungszeiten ist für sich allein genommen aber kein Indiz für einen Mehrwert beim Sportverein bzw. die Zufriedenheit mit der neuen Belegungsstruktur. So haben beispielsweise die Sportvereine, die sich in den von Ihnen angesprochenen Presseberichten kritisch geäußert haben, Hallenzeiten hinzugewonnen. Dagegen hat das RBS auch positive Rückmeldungen von Sportvereinen erhalten, die künftig weniger Hallenzeiten zur Verfügung haben.
Ein Mehrwert aus der neuen Belegungsstruktur ergibt sich für die Sportvereine auch aus weiteren Faktoren, wie z.B.:
- Zusammenfassung der Hallenzeiten der Sportvereine an möglichst wenigen Standorten
- Vergabe von zusammenhängenden Zeitkontingenten, die von den Sportvereinen eigenständig verplant werden können
- Regionale Vergabe der Hallenzeiten im Stadtbezirk bzw. Einzugsgebiet der Sportvereine
Darüber hinaus ergibt sich ein deutlicher Mehrwert im gesamtstätischen Kontext:
-Gewinn von Hallenkapazitäten durch strukturierte Planung und Schließung von Belegungslücken
- Gewinn von Hallenkapazitäten für Sportangebote für Kinder und Jugendliche
- Gerechte Vergabe der verfügbaren Hallenkapazitäten an alle Münchner Sportvereine
Ein Mehrwert wird für viele Sportvereine ggf. erst perspektivisch spürbar, sobald das RBS künftig wieder in der Lage ist, auf Entwicklungen in den Sportvereinen zu reagieren, z.B. bei Mitgliederzuwachs oder der Gründung weiterer Mannschaften. Hier waren bislang nur noch sehr eingeschränkte Handlungsspielräume vorhanden. Dies gilt insbesondere für Hallenzeiten, in denen der Kinder- und Jugendsport möglich ist.
Frage 3:
Wie läuft die Einbindung der Vereine, die sich mit den Vorschlägen des ZIMs unzufrieden zeigten?Antwort:
Den Sportvereinen wurde vorab ein Entwurf der künftigen Belegungsplanung übermittelt. Die Sportvereine hatten Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen und ihre Wünsche und Anregungen an das Zentrale Immobilienmanagement (RBS-ZIM-VM) zu melden.
RBS-ZIM-VM hat systematisch alle eingegangenen Rückmeldungen abgearbeitet und die Planungen – soweit möglich – angepasst.
Frage 4:
Wie viele Fälle konnten bisher zufriedenstellend gelöst werden?
Antwort:
Nach Einschätzung des RBS konnte inzwischen in fast allen Fällen eine Einigung erzielt oder zumindest eine Akzeptanz bei den Sportvereinen erreicht werden. Allerdings ist dies nicht in allen Fällen gelungen, da der Verwaltung durch die verfügbaren Hallenkapazitäten sowie die geltenden Vergaberichtlinien Grenzen gesetzt sind. Zudem muss das RBS im gesamtstädtischen Interesse drauf achten, dass die berechtigten Belange aller Sportvereine berücksichtigt werden.
Auf Initiative des Vorsitzenden des Sportbeirates wurde zudem eine Clearingstelle eingerichtet, die in strittigen Fällen zwischen dem RBS und den Sportvereinen vermitteln sollte. Die Clearingstelle setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern der Stadtratskommission für Zuschuss- und Belegungsfragen im Sport zusammen. Damit waren neben der Verwaltung sowohl Vertreter*innen aus den Sportvereinen als auch aus dem Stadtrat in der Clearingstelle vertreten.
In mehreren Terminen wurden die Anliegen von sieben Sportvereinen behandelt, die sich an die Clearingstelle gewendet hatten. Bis auf zwei Einzelfälle, in denen noch weitere Verhandlungen stattfinden, konnten alle Anliegen erfolgreich geklärt werden.
Frage 5:
Kann das neue Belegungskonzept tatsächlich zum neuen Schuljahr starten?
Antwort:
Das neue Belegungskonzept wurde wie geplant zum Beginn des neuen Schuljahres umgesetzt.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.