Bayerstraße 22
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.7.2024
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 23.7.2024 führen Sie Folgendes aus:
In der Bayerstraße 22 betreibt ein von der Stadt beauftragter Träger eine Einrichtung für obdachlose Jugendliche. In dem Haus sind weitere Einheiten vermietet, gewerblich und zum Wohnen. In dem Anwesen gibt es dem Vernehmen nach ernsthafte Konflikte.
Zu Ihrer Anfrage vom 23.7.2024 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Hält die Stadt das Konzept des Trägers noch für geeignet?
Antwort:
Die Notschlafstelle für Minderjährige „sleep In“ ist eine für das Stadtjugendamt München sehr wichtige und unerlässliche Einrichtung. Die Notschlafstelle ist vor allem für die Jugendlichen eine Anlaufstelle geworden, welche gut angenommen wird.
Dem Stadtjugendamt ist es wichtig, dieser sehr vulnerablen Zielgruppe, die für Hilfsangebote schwer zu erreichen ist, einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung zu ermöglichen.
Das Stadtjugendamt hält das Konzept des Trägers in Hinblick auf die Versorgung wohnungsloser Jugendlicher nach wie vor für geeignet.
Die Situierung der Einrichtung im Bahnhofsviertel wird allerdings inzwischen mitunter kritisch gesehen. Zurzeit wird mit Hochdruck an der zukünftigen Verortung der Einrichtung gearbeitet.
Aktuell ist diese zwar noch in der Bayerstraße 22 und bietet Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren Schutz und mit der kurzfristigen Vermeidung von Gefährdung und Obdachlosigkeit ein niederschwelliges Übernachtungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot, dennoch ist die Weiterführung des „sleep In“ in der Bayerstraße 22 auch aus Vermietersicht nach jetzigem Sachstand über den 31.3.2025 hinaus nicht mehr möglich. Die Einrichtung wird im Rahmen einer etwaigen Wiedereröffnung an einem anderen Standort konzeptionell an die neuen Gegebenheiten angepasst. Hierzu sind bereits erste Schritte von Seiten des Stadtjugendamtes unter-nommen worden. Hierzu wird dem Stadtrat auch eine Sitzungsvorlage zur Entscheidung vorgelegt, welche sich in Erarbeitung befindet.
Frage 2:
Wie viele Stellen für sozialpädagogische Betreuung sind in dem Projekt finanziert?
Antwort:
Für die sozialpädagogische Betreuung in der Notschlafstelle gibt es 3,76 VZÄ Fachkräfte und 6,06 VZÄ Hilfskräfte, welche sowohl in Tagdiensten als auch in Nachtdiensten eingesetzt werden.
Frage 3:
Ist gewährleistet, dass rund um die Uhr Betreuung oder wenigstens Beaufsichtigung der Jugendlichen gewährleistet ist?
Antwort:
Während der Öffnungszeiten des „sleep In“ zwischen 14 Uhr und 9 Uhr stehen vor Ort Ansprechpartner*innen für die Jugendlichen zur Verfügung. Der soziale Begegnungsraum werktags dient den Jugendlichen als Schutz- und Aufenthaltsraum, wo sie Kontakt zu den Mitarbeitenden herstellen können. Frühstück und Abendessen werden dort eingenommen. Für die Notschlafstelle sind die pädagogischen Fachkräfte insbesondere am Nachmittag anwesend und bieten den jungen Menschen ein Beziehungsangebot, beraten, unterstützen und motivieren dazu, ein reguläres Jugendhilfeangebot anzunehmen. Dabei werden geschlechtsspezifische Anforderungen, unterschiedliche Lebenslagen und Bewältigungsstrategien in die Beratungsangebote einbezogen und die Zugangswege und Bedürfnislagen von Mädchen und Jungen verschiedener Altersstufen und unterschiedlicher Herkunft in den Blick genommen.
Zur Wahrung der Sicherheit und zur Durchsetzung des Schutzbedürfnisses der Jugendlichen wird ein Sicherheitsdienst (einschlägig erfahrene und geschulte Kräfte) eingesetzt, der täglich rund um die Uhr anwesend ist.