Mit dem Inkrafttreten des Mutterschutzanpassungsgesetzes am 1. Juni wird der Mutterschutz in Deutschland umfassend reformiert. Die Veränderungen bieten insbesondere Frauen nach Fehlgeburten mehr Rechte und Schutz. Mit der Aufstellung einer überdimensionierten leeren Babywiege auf dem Marienplatz wurde heute gemeinsam mit den Initiatoren der Petition zur Gesetzesänderung, „Familie sind alle“, ein sichtbares Zeichen gesetzt, um alle Münchner*innen für das Tabuthema „Fehlgeburt“ zu sensibilisieren. Unterstützt wurde die Aktion vom Bayerischen Hebammen Landesverband e.V. (BHLV e.V.).
Von links nach rechts: Daniela Nuber-Fischer (Sternenkindersprechstunde im Haus der Familie), Natascha Sagorski (Familie sind alle), Bürgermeisterin Verena Dietl und Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek. (Foto: Michael Nagy/Presseamt)
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Die neuen Regelungen im Mutterschutz sind ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung für Frauen. Besonders der gestaffelte Mutterschutz nach Fehlgeburten zeigt, dass die Bedürfnisse von Frauen ernst genommen werden und sie die Zeit und den Raum haben, diese traumatische Erfahrung zu verarbeiten.“
Natascha Sagorski („Familie sind alle“): „Wir haben die letzten drei Jahre unermüdlich dafür gekämpft, dass Frauen nach einer Fehlgeburt nicht einfach am nächsten Tag wieder arbeiten gehen müssen. Mit der Einführung des gestaffelten Mutterschutzes am 1. Juni 2025 ist uns das nun gelungen und es ist wichtig, dass möglichst viele Frauen auch wissen, dass ihnen dieses neue Recht zusteht. Deswegen machen wir das Tabu Fehlgeburten sichtbar – mitten auf dem Marienplatz mit unserer leeren Wiege, die wir auch vor dem Bundestag stehen hatten. Wir brauchen viel mehr Aufklärung und Wissen zum Thema Fehlgeburten. Da sind Gesetze nur der Anfang eines Weges, den wir alle zusammen gehen müssen.“ Daniela Nuber-Fischer (Sternenkindersprechstunde im Haus der Familie): „Wir können nicht verhindern, dass Frauen eine Fehlgeburt erleben, aber wir können sie unterstützen, mit dieser Situation selbstbestimmt umzugehen. Dafür brauchen Frauen fundierte Aufklärung und verlässliche Informationen.“
Der BHLV e.V. begrüßt die Änderung des Mutterschutzgesetzes mit Aufnahme des sogenannten „ gestaffelten Mutterschutzes“ zum 1. Juni ausdrücklich. Neben der generellen Enttabuisierung dieses Themas ist es auch wichtig, Frauen zu informieren, dass Hebammen sie auch in dieser schwierigen und traurigen Lebensphase sicher und kompetent begleiten: Frauen haben den Anspruch auf Hebammenhilfeleistung bei frühen und späten Fehlgeburten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Gestaffelter Mutterschutz: Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz, der sich bis zur 24. Schwangerschaftswoche auf bis zu 14 Wochen verlängern kann.
- Verbesserte Arbeitsbedingungen: Frauen sind nicht mehr auf eine ärztliche Krankschreibung angewiesen und können selbst entscheiden, ob sie ein Beschäftigungsverbot in Anspruch nehmen möchten.
- Erweiterung des Mutterschutzes: Erstmals haben auch Schülerinnen und Studentinnen Anspruch auf Mutterschutz, ebenso wie Frauen mit Behinderung in Werkstätten und Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes.
Für Frauen mit Fehlgeburten vor der 12. Schwangerschaftswoche, die von der neuen Regelung nicht betroffen sind, hat darüber hinaus die Sternenkindersprechstunde am Haus der Familie in Zusammenarbeit mit dem Münchner Sternenkind Netzwerk und dem GSR eine Broschüre erstellt, die an Gynäkolog*innen, Kliniken, Hebammen und andere relevante Einrichtungen in München verteilt wird, damit betroffene Frauen rechtzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden können. Die Broschüre ist abrufbar unter https://hausderfamilie.de/cmx/download.php?file=/f/2025/Jan/13/13/FS678504ad465e5.pdf.
Achtung Redaktionen: Weitere Fotos von der Aktion auf dem Marienplatz sind bei der Pressestelle des Gesundheitsreferats per E-Mail an presse.gsr@muenchen.de erhältlich.