Nie endendes Chaos bei der Ausländerbehörde?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 22.11.2024
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung und bitten die Verzögerung bei der Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen.
In Ihrer Anfrage vom 22.11.2024 nehmen Sie Bezug auf die zuvor dargelegten Rückstände und führen aus, dass ein genauer Überblick über die aktuelle Situation nicht einsehbar sei.
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes rückmelden:
Frage 1:
Wird die Online-Buchung von Terminen angenommen? Bilden sich Schlangen vor dem Eingang der Ausländerbehörde? Wenn ja: Müssen die Wartenden in der kalten Jahreszeit vor der Tür warten oder wurde versucht, sie im Gebäude warten zu lassen?
Antwort:
Die Online-Terminvereinbarung wird seitens der Kundschaft der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) vollständig angenommen.
Derzeit werden für die aufenthaltserteilenden Bereiche rund 5.200 Online-Buchungen pro Monat angeboten. Das Angebot wurde im Januar
2025 zur vereinfachten Vorsprache im Bereich Aufenthaltserteilung, Prüfung und Vollzug um fast 60% erhöht. Mithilfe dieser Maßnahmen konnte die Schlangenbildung auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden.
Der Sicherheitsdienst regelt den Einlass der Kundschaft innerhalb von 15 Minuten nach Öffnung. Kund*innen mit Termin können unmittelbar zu den Bereichen gehen, während Kund*innen ohne Termin zu den Servicepoints geschickt oder auf die Online-Terminvereinbarung verwiesen werden.
Zur Vorbeugung der Schlangenbildung vor dem Eingang werden aktuelle Hinweise zur Vorsprache kontinuierlich an den Stelen, mithilfe von Flyern, über die Internetseite der SZE sowie in Newslettern per E-Mail kommuniziert.
Frage 2:
Wie viele Vorgänge bei der Ausländerbehörde gelten aktuell als unbehandelt? Wie viele konkrete Fälle verbergen sich hinter dieser Zahl?
Antwort:
Im Jahr 2024 sind rund 530.000 Anträge und Anfragen eingegangen, von denen mehr als 515.000 bearbeitet worden sind. Eine Konkretisierung zu Einzelfällen, die sich hinter den unbehandelten Vorgängen verbergen, ist nicht möglich.
Frage 3:
Wie viele Anträge befinden sich derzeit in der Warteschleife und wurden noch nicht bearbeitet?
Antwort:
Siehe Antwort auf Frage 2.
Frage 4:
Wie viele Mitarbeiter sind im zuständigen Kreisverwaltungsreferat für die Bearbeitung von Anträgen tätig und wie viele werden derzeit benötigt, um zeitnah alle Anfragen zu beantworten?
Antwort:
In der SZE sind ca. 518 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgesehen (Stand 1/2025). Die Besetzungsquote beträgt ca. 82%. Hiervon sind ca. 272 VZÄ für die direkte Bearbeitung der Anträge zuständig.
Seit 2023 konnte die Anzahl der Stellen in der SZE mithilfe folgender Beschlüsse und Maßnahmen gesteigert werden:
Im Rahmen des Beschlusses „Serviceoffensive in der Ausländerbehörde“ wurden zum Juni 2023 insgesamt 19,96 VZÄ geschaffen. Darüber hinaus wurden 4 VZÄ für Teamassistenzen bis Juli 2026 verlängert. Im Oktober 2023 wurden 14 VZÄ infolge der Offensive zur Fachkräfteeinwanderung und zum Chancenaufenthalt sowie infolge der Einbürgerungsoffensive 20 VZÄ zusätzlich beschlossen.
Daneben wurden aus dem Referatsbudget zehn Stellen zur Unterstützung für 2023 eingerichtet. Die Befristungsverlängerungen bis Ende 2025 für 13,4 VZÄ für die Erstanlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für 9,14 VZÄ für die Fachkräfteeinwanderung wurden ebenfalls aus dem Referatsbudget finanziert.
Frage 5:
Wie lange wird es noch dauern, bis alle offenen Anträge bearbeitet werden können?
Antwort:
Eine Prognose über das künftige Antragsaufkommen ist nicht möglich. Dies hängt maßgeblich von politischen Maßnahmen der Bundesregierung sowie der weiteren Entwicklung internationaler Konflikte ab.
Die SZE setzt insbesondere im Rahmen des Projekts „Zukunft Ausländerbehörde gestalten“ weitere Maßnahmen zur Beschleunigung der Bearbeitung um. Dazu zählen die Einführung und Ausweitung der vereinfachten Vorsprache, die Fast Lane für Pflegekräfte und die Sammeltermine zur Aushändigung von Einbürgerungsurkunden für bis zu 20 Personen, wodurch die Kapazitäten bei der Urkundenaushändigung um rund 150% erhöht.