Sicherstellung der Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulangebote
Antrag Stadtrat Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 12.2.2025
Lebenslanges Lernen muss bezahlbar bleiben! Keine Mehrwertsteuer- Pflicht für Volkshochschulen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Nimet Gökmenoğlu, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Clara Nitsche und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 14.3.2025
Antwort Kulturreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen die Unterstützung des Oberbürgermeisters bzgl. des Erhalts der Umsatzsteuerbefreiung der Volkshochschulen.
Zu Ihren Anträgen vom 12.2.2025 bzw. 14.3.2025 teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Folgendes mit:
Die Münchner Volkshochschule unterstützt als kommunale Weiterbildungseinrichtung Menschen dabei, Bildungschancen für alle zu verbessern. Sie ermöglicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge Teilhabe und aktive Mitgestaltung am öffentlichen Gemeinwesen und stärkt durch ihre Weiterbildungsangebote auch den Wirtschaftsstandort München. Sie ist ein wesentlicher Akteur für die Integration und Inklusion von Menschen in der Stadt. Die Häuser der Volkshochschule bieten Räume der Begegnung und des Austausches zu den unterschiedlichen Themen der Stadtgesellschaft.
Eine Besteuerung von Angeboten der Münchner Volkshochschule würde nicht nur die Chancen auf Teilhabe verringern, die Kosten für Weiterbildung deutlich erhöhen, sondern auch zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand für die Träger von Bildungsangeboten führen.
Zu Recht weisen Sie in Ihren Anträgen darauf hin. Und Sie können versichert sein, dass die Stadt München sich für die Bildungschancen ihrer Bürger*innen und ihre Volkshochschule einsetzt.
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die kommunalen Spitzenverbände in der Diskussion um eine europarechtskonforme gesetzliche Regelung der Umsatzsteuer klar für auch weiterhin steuerbefreite Angebote der Volkshochschulen ausgesprochen („Leistungsfähige Volkshochschulen – Aktivposten für Städte, Kreise und Gemeinden“).Auch der Deutsche Volkshochschulverband hat sich in seiner „Münchner Erklärung“ 2023 eindeutig positioniert.
Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024), das der Deutsche Bundestag am 22.11.2024 beschlossen hat, bestätigt diese Haltung.
Leider spiegelt der aktuell vorliegende Entwurf zur Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) dies nicht wider. Im aktuellen Entwurf findet sich eine Trennung von beruflicher und nicht-beruflicher Bildung wieder, der weiterhin zu einer Verunsicherung bei Kommunen und Trägern führt.
Es ist durch diverse Interventionen beim BMF nun gelungen, dass dieser Erlass überarbeitet werden soll.
Ich hoffe, dass es damit gelingt, eine rechtssichere und klare Auslegung des Gesetzes für die Länderfinanzbehörden, die Kommunen und die Träger zu erreichen.
Die Stadt München wird sich weiterhin aktiv in diesem Sinne einsetzen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihre Anträge zufriedenstellend beantwortet sind und als erledigt gelten dürfen.