Die Stadt München wird dem neu eingerichteten Schiedsgerichtsverfahren zur Rückgabe von NS-Raubkunst beitreten und bekennt sich damit dazu, Rückgabestreitigkeiten künftig verbindlich und rechtskräftig durch ein neutrales Schiedsgericht klären zu lassen. Das hat der Stadtrat im Kulturausschuss jetzt beschlossen.
Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände hatten sich im März auf eine Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut geeinigt. Damit wird eine bisherige beratende Kommission durch ein entscheidungsbefugtes Schiedsgericht abgelöst, um faire, transparente und rechtlich bindende Lösungen zu ermöglichen. Der Zugang zum Schiedsgericht steht Anspruchstellenden offen, sofern die betreffende Kommune – wie nun die Stadt München – ein „stehendes Angebot“ abgeben wird. Dieses Angebot wird auf der künftigen Webseite der Schiedsstelle veröffentlicht. Die Trägerschaft des Schiedsgerichts übernimmt das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste.
Marek Wiechers, Leitung Kulturreferat: „Mit dieser Entscheidung setzt die Stadt ein klares Zeichen und wird ihrer historischen Verantwortung und ihrer moralischen Verpflichtung gerecht. Unrechtmäßig entzogenes Kulturgut kann so auch im etwaigen Konfliktfall den rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümern zurückgegeben werden. Mit der Ermöglichung der Schiedsgerichtsbarkeit stärkt die Landeshauptstadt die Rechte von Betroffenen und bekräftigt zudem die Bereitschaft zur aktiven Provenienzforschung, zur Kennzeichnung verdächtiger Objekte und zu transparenten Rückgabeprozessen.“
Die Entscheidung basiert auf den 1998 verabschiedeten „Washingtoner Prinzipien“ und der „Gemeinsamen Erklärung“ von 1999, mit denen sich die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände zur fairen Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut verpflichtet haben. Die Landeshauptstadt hatte sich diesen Grundsätzen 1999 angeschlossen.